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Austausch von Wettbewerbsbehörden


G7-Wettbewerbsbehörden rücken im Digitalbereich weiter zusammen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit"



Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA), die Europäische Kommission und die Behörden der G7-Gaststaaten Australien, Indien, Korea und Südafrika diskutierten im Rahmen des Digital Competition Enforcers Summit in London am 29. und 30.11.2021 Fragestellungen aus dem Digitalbereich und mögliche Lösungsansätze hierzu, unter anderem im Hinblick auf Digitalplattformen wie etwa App-Stores oder Online-Marktplätze, Online-Werbung, mobile Ökosysteme, Cloud Computing und Algorithmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit. Ein intensiver internationaler Austausch ist dabei Grundlage und Garant für ein effektives Eingreifen. Wir lernen voneinander und miteinander. Auch die Gesetzgeber reagieren. Das zeigen die neuen und schärferen Werkzeuge, die uns in Deutschland, in der EU und in vielen anderen Staaten an die Hand gegeben werden. Die G7 erleichtert den wichtigen Austausch von Wettbewerbsbehörden und Politik, um den sich global stellenden Herausforderungen zu begegnen."

Als Ressource für weitere Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden und für die politischen Entscheidungsträger wurde im Rahmen der hybrid ausgerichteten Veranstaltung ein Kompendium verabschiedet, das Schwerpunkte der jeweiligen Arbeit im Digitalbereich bündelt.

Der Digital Competition Enforcers Summit wurde von der Competition and Markets Authority im Rahmen der aktuellen britischen G7-Präsidentschaft ausgerichtet. Im Jahr 2022 übernimmt Deutschland die G7 Präsidentschaft. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 03.03.22


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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