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Austausch von Wettbewerbsbehörden


G7-Wettbewerbsbehörden rücken im Digitalbereich weiter zusammen
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit"



Die Wettbewerbsbehörden der G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA), die Europäische Kommission und die Behörden der G7-Gaststaaten Australien, Indien, Korea und Südafrika diskutierten im Rahmen des Digital Competition Enforcers Summit in London am 29. und 30.11.2021 Fragestellungen aus dem Digitalbereich und mögliche Lösungsansätze hierzu, unter anderem im Hinblick auf Digitalplattformen wie etwa App-Stores oder Online-Marktplätze, Online-Werbung, mobile Ökosysteme, Cloud Computing und Algorithmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Marktmacht großer Digitalkonzerne ist seit vielen Jahren ein Kernbereich der Arbeit der Wettbewerbsbehörden weltweit. Ein intensiver internationaler Austausch ist dabei Grundlage und Garant für ein effektives Eingreifen. Wir lernen voneinander und miteinander. Auch die Gesetzgeber reagieren. Das zeigen die neuen und schärferen Werkzeuge, die uns in Deutschland, in der EU und in vielen anderen Staaten an die Hand gegeben werden. Die G7 erleichtert den wichtigen Austausch von Wettbewerbsbehörden und Politik, um den sich global stellenden Herausforderungen zu begegnen."

Als Ressource für weitere Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden und für die politischen Entscheidungsträger wurde im Rahmen der hybrid ausgerichteten Veranstaltung ein Kompendium verabschiedet, das Schwerpunkte der jeweiligen Arbeit im Digitalbereich bündelt.

Der Digital Competition Enforcers Summit wurde von der Competition and Markets Authority im Rahmen der aktuellen britischen G7-Präsidentschaft ausgerichtet. Im Jahr 2022 übernimmt Deutschland die G7 Präsidentschaft. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 03.03.22



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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