Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zwei große französische Multimediakonzerne


EU-Kommission gibt Übernahme von Lagardère durch Vivendi unter Auflagen frei
Nach ihrer Marktuntersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Buchverlagsmarkt beeinträchtigen würde




Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und freigegeben. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig erfüllt werden. Dem Beschluss war eine eingehende Prüfung des Vorhabens vorausgegangen. Vivendi und Lagardère sind zwei große französische Multimediakonzerne. Beide – Vivendi über Editis und Lagardère über Hachette – zählen zu den Marktführern im Verlag von Büchern in französischsprachigen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind in der gesamten Buchwertschöpfungskette tätig, vom Erwerb von Verlagsrechten bis hin zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von Büchern an Einzelhändler. Zu ihren Geschäftsfeldern zählen auch andere Medienbereiche wie Presse und Live-Unterhaltung in Frankreich. Lagardère ist zudem im Rundfunksektor und Vivendi in der audiovisuellen Produktion tätig.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung holte die Kommission umfangreiche Informationen und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern wie Autoren, Redakteuren, Buchhändlern und Lesern ein.

Nach ihrer Marktuntersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Buchverlagsmarkt beeinträchtigen würde, insbesondere auf den Märkten für den Erwerb von Urheberrechten an französischsprachigen Büchern und den Märkten für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf französischsprachiger Bücher an Einzelhändler. Zudem befürchtete sie, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für Zeitschriften beeinträchtigen würde. Die Kommission stellte insbesondere Folgendes fest:

Editis und Hachette stehen auf den meisten Stufen der Buchwertschöpfungskette, auf denen sie enge Wettbewerber sind, an erster bzw. zweiter Stelle. Ihre Präsenz auf verschiedenen Ebenen der Buchwertschöpfungskette stärkt ihre Position auf einigen Buchverlagsmärkten noch mehr.

Es gibt nur wenige ernstzunehmende Wettbewerber, die in der gesamten Buchwertschöpfungskette aktiv und konkurrenzfähig sind. Folglich hätte die Übernahme den Wettbewerb auf den Buchverlagsmärkten erheblich verringert, was nachteilige Auswirkungen für Autoren, kleinere Verlage, Buchhändler und letztlich die Verbraucher gehabt hätte.
Der Zusammenschluss hätte zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen für People-Zeitschriften in Frankreich geführt, insbesondere für Paris Match von Lagardère und Gala von Vivendi, die in engem Wettbewerb stehen.

Die Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Vivendi ein umfangreiches Verpflichtungspaket an, das folgende vollständige Veräußerungen umfasst:
>> das Verlagsgeschäft von Vivendi, d. h. Editis und seine Tochtergesellschaften, zu denen auch bekannte Verlage wie Robert Laffont, Nathan, Le Robert und Pocket zählen, und
>> die in Frankreich veröffentlichte People-Zeitschrift von Vivendi Gala.

Mit diesen Zusagen werden die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig ausgeräumt. Die Rückmeldungen, die von Kunden und Wettbewerbern im Rahmen des Markttests zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen eingingen, bestätigten die Auffassung der Kommission, dass die veräußerten Vermögenswerte ein rentables Geschäft darstellen, das es einem potenziellen Käufer ermöglichen würde, sich im Wettbewerb mit dem neu aufgestellten Unternehmen zu behaupten.

Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme angesichts der angebotenen Verpflichtungen keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.

Die Kommission wird die Eignung der von Vivendi vorgeschlagenen Käufer im Rahmen eines getrennten Genehmigungsverfahrens prüfen. Gemäß den Verpflichtungszusagen kann Vivendi die Übernahme von Lagardère erst durchführen, nachdem die Kommission einen geeigneten Käufer genehmigt hat.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung arbeitete die Kommission eng mit Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden zusammen, insbesondere mit der französischen Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (ARCOM) und der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF).

Unternehmen und Produkte
Der französische Medien- und Unterhaltungskonzern Vivendi ist mit seinen Tochtergesellschaften weltweit tätig, insbesondere auf den Märkten für Fernsehen und Kino (Gruppe Canal+), Buchverlag (Editis), Zeitschriften (Prisma Media), Videospiele (Gameloft) und Werbung (Havas Group). Vivendi wird von der weltweit aufgestellten Bolloré-Gruppe kontrolliert, die in drei Kerngeschäftsfeldern tätig ist: Verkehr und Logistik, Medien und Kommunikation, Stromspeicherung.

Der französische Medien- und Unterhaltungskonzern Lagardère ist mit seinen Tochtergesellschaften weltweit tätig, insbesondere auf den Märkten für Buchverlag (Hachette), Reisevermittlung (Lagardère Travel Retail), Presse und Radio (Europe 1) und Live-Unterhaltung (Lagardère Live Entertainment).
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 03.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen