Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Strengere EU-Vorschriften zur Produktsicherheit


Mit der neuen EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind
Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf



Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten. Mit den neuen Vorschriften sollen wichtige gesellschaftliche Veränderungen angegangen werden, die sich in den letzten beiden Jahrzehnten auf die Sicherheit von Verbraucherprodukten ausgewirkt haben, so etwa die zunehmende Digitalisierung, neue technologische Entwicklungen und globalisierte Lieferketten. Dieser modernisierte Rahmen soll sicherstellen, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden, unabhängig von der Herkunft der Produkte sowie davon, ob sie in Geschäften oder auf Online-Marktplätzen verkauft werden.

Darüber hinaus kündigt die Kommission ihre Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den EU-Preis für Produktsicherheit 2023 an. Dieser Wettbewerb bringt erfolgreiche und talentierte Unternehmen und Forscher zusammen, die einen konkreten Beitrag zur Sicherheit der Verbraucher leisten wollen. In diesem Jahr konzentriert sich der EU-Preis für Produktsicherheit auf innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren.

Neue EU-Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit
Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Die Verordnung sieht ein echtes Sicherheitsnetz für Verbraucher vor, das auf die Sicherheit von Produkten oder Risiken gerichtet ist, die in anderen EU-Rechtsvorschriften nicht geregelt sind, insbesondere durch:

>> Schlüsselelemente wie die Weiterentwicklung eines Produkts oder seine Interkonnektivität bei der Sicherheitsbewertung von Verbraucherprodukten;
>> Verbesserung der Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkauf;
>> Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze zum Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden;
>> Ausweitung der Verpflichtung für alle nicht harmonisierten Produkte, die in die EU eingeführt werden, über einen Wirtschaftsakteur in der EU zu verfügen, der für Fragen der Produktsicherheit verantwortlich ist;
>> Ausstattung der nationalen Behörden mit den erforderlichen Instrumenten, um so ihre Durchsetzungsbefugnisse zu stärken;
>> Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher und standardisierte Rückrufmitteilungen.
>> Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den Preis für Produktsicherheit 2023

Im Mittelpunkt des EU-Preises für Produktsicherheit 2023 stehen innovative Unternehmen, die in die verbesserte Sicherheit junger Menschen investieren. Erstmals können auch Forscher am Wettbewerb teilnehmen. In den verschiedenen Kategorien des Preises für Produktsicherheit werden sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen sowie Nachwuchsforscher und erfahrene Forscher ausgezeichnet. Bewerbungen können bis zum 8. September 2023 eingereicht werden.

Hintergrund
Der Online-Verkauf hat in den letzten 20 Jahren stetig zugenommen. Aus Statistiken des Safety Gate geht hervor, dass 31 Prozent der Warnmeldungen gefährliche Produkte betreffen, die online verkauft werden. Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit befasst sich mit diesen Herausforderungen der Digitalisierung und auch mit Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologieprodukten.

Die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gehörte zu den Maßnahmen, die in der neuen Verbraucheragenda vom November 2020 zur Stärkung der Resilienz der Verbraucher für eine nachhaltige Erholung festgelegt wurden. Die Kommission legte den Vorschlag für eine Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Juni 2021 vor, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten auf dem Unionsmarkt zu verbessern und den in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit von 2001 festgelegten allgemeinen Rahmen für die Produktsicherheit zu aktualisieren. Das Europäische Parlament und der Rat nahmen den Vorschlag im März bzw. April 2023 an.

Der EU-Preis für Produktsicherheit wird alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission vergeben. Damit werden unternehmerische Initiativen und Forschungsarbeiten gewürdigt, die durch besonderes Engagement in der gesamten EU die Messlatte für die Sicherheit von Verbraucherprodukten höher legen. Um sich bewerben zu können, müssen Unternehmen ihren Sitz in einem der 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) haben. Ebenso müssen Forscher Staatsangehörige eines EWR-Landes sein oder einer Hochschuleinrichtung mit Sitz im EWR angehören. Nach Prüfung der Zulassungsbedingungen wählt eine Jury aus Politik- und Sicherheitsexperten die Finalistinnen und Finalisten in jeder Kategorie aus. Die diesjährigen Preisträger werden im Rahmen der offiziellen Gala im Dezember dieses Jahres in Brüssel bekannt gegeben. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 03.08.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen