Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen
Neue EU-Vorschriften für audiovisuelle Medien
Neue Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen
Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in allen Mitgliedstaaten muss umgesetzt werden. Die darin enthaltenen Regeln dienen vor allem dem Schutz Minderjähriger vor Hassreden und anderen schädlichen Inhalten auf Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen. Außerdem tragen sie zur Wahrung der kulturellen Vielfalt bei, da sie die Produktion und Förderung europäischer Werke erleichtern und eine vielfältigere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.
Die neuen Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: "Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste machen wir einen weiteren Schritt, um einen modernen europäischen Medienrahmen zu schaffen, der innovativere Dienste ermöglicht, unsere europäische Kultur in Abrufkatalogen fördert und unsere Kinder vor illegalen und schädlichen Online-Inhalten schützt. Wir arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die neuen audiovisuellen Vorschriften vollständig und wirksam umgesetzt werden." (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 11.12.20
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.