Vermeidbares Gesundheitsrisiko in der EU
Regulierung von E-Zigaretten: Weniger Menschen rauchen, aber Gesetzgebung muss Schritt halten mit neuen Produkten
Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Regeln auf nationaler Ebene und beim Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
Die Europäische Kommission hat ihren ersten Bericht zur EU-Tabakrichtlinie veröffentlicht, die vor fünf Jahren in Kraft getreten ist. Der Tabakkonsum ist in der EU in den vergangenen Jahren demnach stetig zurückgegangen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere bei der Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Regeln auf nationaler Ebene und beim Umgang mit neuartigen Tabakprodukten. Deren Nutzung, insbesondere von E-Zigaretten, nimmt unter jungen Menschen zu.
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides verwies auf die ehrgeizigen Ziele im Rahmen des Europäischen Plans gegen den Krebs, den die Kommission im Februar vorlegt hatte. Ziel sei es, eine tabakfreie Generation in Europa schaffen, in der bis 2040 weniger als 5 Prozent der Menschen Tabak konsumieren. Dafür müsse die EU-Gesetzgebung Schritt halten mit neuen Entwicklungen.
Auf den Tabakkonsum sind 27 Prozent aller Krebserkrankungen zurückzuführen. Er ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in der EU.
Der Bericht stellt fest, dass die EU-Rechtsvorschriften beigetragen haben, den Tabakkonsum zu senken, indem sie den Mitgliedstaaten strenge Vorschriften an die Hand geben, um gegen den Konsum von Tabakerzeugnissen in der EU vorzugehen. Dazu gehören insbesondere erweiterte Warnhinweise in Text und Bild, ein Track-and-Trace-System, ein Verbot charakteristischer Aromen und die Regulierung von E-Zigaretten.
Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass aufgrund der Marktentwicklungen in einigen wesentlichen Bereichen wie Kennzeichnung, Bewertung der Inhaltsstoffe, grenzüberschreitender Fernabsatz sowie neuartige und neu entstehende Produkte noch Verbesserungsbedarf besteht. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 07.09.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.