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EU-Coronahilfen & betrügerisches E-Mails


Neue Phishing-Welle: Betrüger zielen wieder mit angeblichen EU-Corona-Überbrückungshilfen auf T-Online-Nutzer
Ihr Ziel ist offenbar, sensible Daten über die Unternehmen zu erhalten, indem sie mit Hilfsgeldern ködern



Erneut kursierten massenhaft E-Mails mit einem gefälschten Antragsformular für eine Corona-"Überbrückungshilfe Teil 3", die angeblich von "Bundesregierung und Europäischem Rat" für "Soloselbständige, freie Berufe und Unternehmen" ausgereicht werden. In betrügerischer Absicht geben sich die Absender als mit wechselnden Namen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland aus. Angeschrieben werden Nutzerinnen und Nutzer des Email-Dienstes von T-Online. Dieses Mal werden auch Absenderadressen von T-Online genutzt. Öffnen Sie diese E-Mails nicht! Die E-Mails kommen nicht von der Europäischen Kommission. Es handelt sich um den Versuch böswilliger Akteure, an sensible Unternehmensdaten zu kommen. Die Polizei ist informiert. Sollten Sie einen Antrag mit Ihren Daten abgeschickt haben, empfehlen wir eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

Bereits seit Sommer 2020 versenden Betrüger immer wieder Phishing-Mails vor allem an Selbständige und an kleine und mittlere Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Sie geben sich als Mitarbeitende der Europäischen Kommission aus und stellen EU-Coronahilfen, einen Corona-"Weihnachtsbonus", "Überbrückungsgeld II" oder nun die "Überbrückungshilfe Teil 3" der Bundesregierung in Aussicht.

Ihr Ziel ist offenbar, sensible Daten über die Unternehmen zu erhalten, indem sie mit Hilfsgeldern ködern. Dazu werden die Unternehmen und Selbständigen gebeten, entweder einen Link anzuklicken oder einen PDF-Anhang auszufüllen und dieses Formular an die Adresse DEUTSCHLAND @ UNTERNEHMEN-SOFORTHILFE.COM zu schicken. Achtung: Dies ist keine Adresse der Europäischen Kommission. Die Domain der Kommission ist ec.europa.eu.

Viele Empfänger der betrügerischen E-Mail haben sich auch in der aktuellen Welle wieder bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland gemeldet, um sich über die Authentizität der Nachricht zu erkundigen. In den Phishing-Mails werden wechselnde Fantasienamen genutzt, die angeblich alle Pressesprecher der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland sein sollen. In der Signatur wird als Absendeadresse ein "Wahlkreisbüro" des Europäischen Rates Unter den Linden in Berlin genannt, ebenso falsche Telefon- und Faxnummern.

Wie bereits bei den letzten Betrugswellen seit November sind auch dieses Mal wieder vor allem T-Online-Adressen betroffen. Bereits im Juli und Oktober wurden ähnliche E-Mails in mehreren Wellen vieltausendfach verschickt. Dies wurde ebenfalls umgehend bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Verschiedene Absenderdomains wurden bereits gesperrt.

Hin und wieder wird uns von Betroffenen berichtet, dass sogar Zahlungseingänge vorkommen. Möglicherweise sollen Betroffene so mit ihren legitimen Konten für Geldwäsche-Operationen rekrutiert werden.

Sollten Sie Opfer des Betrugsversuchs geworden sein und sensible Daten weitergegeben haben, empfehlen wir Ihnen, dies bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen. Nach unseren wiederholten Strafanzeigen werden die Ermittlungen der Polizei Berlin derzeit unter der Vorgangsnummer 210521-0900-371074 geführt.

Überbrückungshilfen für Unternehmen, Organisationen, Freiberufler und Soloselbständige in der Corona-Pandemie in Deutschland werden von Bund und Ländern gewährt, nicht von der Europäischen Union. Die Antragstellung kann auch nicht direkt, sondern nur über prüfende Dritte erfolgen. Vertrauenswürdige Informationen darüber finden Sie unter der von der Bundesregierung eingerichteten Webadresse ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 06.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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