Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU


Europäische Kommission begrüßt Einigung bei Vorschriften für Alkohol
Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten



Die Europäische Kommission begrüßt die im Rat erzielte Einigung über die neuen Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU. Diese Einigung ebnet den Weg für ein besseres Unternehmensumfeld und geringere Kosten für kleine Alkoholerzeuger. Mit den vereinbarten neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass kleine und handwerkliche Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Steuersätze in der gesamten Union festschreibt. Dies wird sich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, denen ein hartes Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol für nachgeahmte Getränke zugutekommen wird.

Außerdem wird der Schwellenwert für Bier mit niedrigerem Alkoholgehalt, auf das ermäßigte Steuersätze angewandt werden können, angehoben, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit niedrigerem Alkoholgehalt zu bewegen. Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten.

Nach der Einigung sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni: "Die Einigung ist ein begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem für Alkohol, das auch unseren Kampf gegen Betrug unterstützt."

Hintergrund
Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse wie Alkohol und werden in der Regel als Betrag je Erzeugnismenge (z. B. pro 100 l) erhoben. Die Einnahmen aus Verbrauchsteuern fließen allesamt in die nationalen Haushalte und machen 5-18 Prozent der Steuereinnahmen bzw. 2-5 Prozent des BIP der Mitgliedstaaten aus. Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, nationale Steuersätze nach eigenem Ermessen festzusetzen, solange die EU-weiten Mindestwerte eingehalten werden.

Die EU-Vorschriften für die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke wurden 1992 (Richtlinie 92/83/EWG) vereinbart. Sie enthalten gemeinsame Begriffsbestimmungen für die der Verbrauchsteuer unterliegenden alkoholischen Erzeugnisse und stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten gleiche Erzeugnisse auf die gleiche Weise behandeln. Außerdem geben sie die Methode zur Berechnung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse und die Kriterien für Erzeugnisse vor, für die ermäßigte Sätze oder Befreiungen gelten.

Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 15.10.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen