Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU


Europäische Kommission begrüßt Einigung bei Vorschriften für Alkohol
Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten



Die Europäische Kommission begrüßt die im Rat erzielte Einigung über die neuen Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU. Diese Einigung ebnet den Weg für ein besseres Unternehmensumfeld und geringere Kosten für kleine Alkoholerzeuger. Mit den vereinbarten neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass kleine und handwerkliche Alkoholhersteller Zugang zu einem neuen EU-weiten Zertifizierungssystem haben, das ihr Recht auf niedrigere Steuersätze in der gesamten Union festschreibt. Dies wird sich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken, denen ein hartes Vorgehen gegen die illegale Verwendung von steuerfreiem denaturiertem Alkohol für nachgeahmte Getränke zugutekommen wird.

Außerdem wird der Schwellenwert für Bier mit niedrigerem Alkoholgehalt, auf das ermäßigte Steuersätze angewandt werden können, angehoben, um Brauereien zur Herstellung von Getränken mit niedrigerem Alkoholgehalt zu bewegen. Die Kommission wird die Einführung einer Verbrauchsteuer oder ermäßigter Verbrauchsteuersätze für die private Herstellung von Ethylalkohol überwachen und dem Rat über diese Maßnahme Bericht erstatten.

Nach der Einigung sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni: "Die Einigung ist ein begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem für Alkohol, das auch unseren Kampf gegen Betrug unterstützt."

Hintergrund
Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse wie Alkohol und werden in der Regel als Betrag je Erzeugnismenge (z. B. pro 100 l) erhoben. Die Einnahmen aus Verbrauchsteuern fließen allesamt in die nationalen Haushalte und machen 5-18 Prozent der Steuereinnahmen bzw. 2-5 Prozent des BIP der Mitgliedstaaten aus. Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, nationale Steuersätze nach eigenem Ermessen festzusetzen, solange die EU-weiten Mindestwerte eingehalten werden.

Die EU-Vorschriften für die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke wurden 1992 (Richtlinie 92/83/EWG) vereinbart. Sie enthalten gemeinsame Begriffsbestimmungen für die der Verbrauchsteuer unterliegenden alkoholischen Erzeugnisse und stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten gleiche Erzeugnisse auf die gleiche Weise behandeln. Außerdem geben sie die Methode zur Berechnung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse und die Kriterien für Erzeugnisse vor, für die ermäßigte Sätze oder Befreiungen gelten.

Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 15.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen