Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz vertraulicher Informationen


Kartellrecht: Europäische Kommission gibt nationalen Gerichten Leitfaden für die Behandlung von Anträgen auf Offenlegung vertraulicher Informationen an die Hand
Die Rechtslage in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Informationen und deren Schutz kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden



Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen durch nationale Gerichte in Verfahren zur privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts angenommen. Vorausgegangen war eine gezielte öffentliche Konsultation, die die Kommission am 29. Juli 2019 eingeleitet hatte, um den Interessenträgern Gelegenheit zu geben, zum Entwurf der Mitteilung Stellung zu nehmen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation erhielt die Kommission Beiträge verschiedener Interessenträger, die die Notwendigkeit weiterer Orientierungshilfen zur Offenlegung von Beweismitteln bestätigten.

Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen hilft Bürgern und Unternehmen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie durch einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften geschädigt worden sind.

In solchen Verfahren wird bei nationalen Gerichten häufig die Offenlegung von Beweismitteln beantragt, die vertrauliche Informationen enthalten. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Gerichte die Offenlegung dieser Beweismittel anordnen können, sofern der Schadensersatzanspruch plausibel, das angeforderte Beweismittel relevant und der Offenlegungsantrag verhältnismäßig ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt und Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen vorhanden sind, können die nationalen Gerichte die Offenlegung von Beweismitteln anordnen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie gewährleisten, dass die nationalen Gerichte über wirksame Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen verfügen.

Die Rechtslage in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Informationen und deren Schutz kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden. In diesen Fällen ist sehr wichtig, dass die nationalen Gerichte die richtige Abwägung zwischen dem Recht der Kläger auf Zugang zu relevanten Informationen und dem Recht einer Partei auf Schutz vertraulicher Informationen treffen.

Um die nationalen Gerichte dabei zu unterstützen, hat die Kommission eine Mitteilung mit praktischen Orientierungshilfen für die Auswahl wirksamer Schutzmittel angenommen, bei denen unter anderem die besonderen Umstände des Einzelfalls, die Art der angeforderten Informationen, der Umfang der Offenlegung, die betroffenen Parteien und Beziehungen sowie Verwaltungsaufwand und Kosten berücksichtigt werden.

In der Mitteilung wird eine Reihe von Mitteln vorgestellt (z. B. Unkenntlichmachung, Vertraulichkeitskreis, Heranziehung von Sachverständigen oder Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit), die die nationalen Gerichte je nach ihrem verfahrensrechtlichen Rahmen zum Schutz vertraulicher Informationen bei Offenlegungsanträgen während und nach Abschluss des Verfahrens anordnen können, und beschrieben, wie und wann diese Mittel wirksam einzusetzen sind.

Die Mitteilung ist für die nationalen Gerichte nicht bindend und bewirkt keine Änderung der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Verfahrensvorschriften für Zivilverfahren.

Hintergrund
Die Kommission hat zwischen Juli und Oktober 2019 die Interessenträger zum Entwurf der Mitteilung konsultiert. Vor deren Annahme hat die Kommission alle Beiträge sorgfältig geprüft.

Zuwiderhandlungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht, wie Kartelle oder der Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, verursachen erhebliche Schäden, nicht nur für die Wirtschaft insgesamt, sondern auch für einzelne Unternehmen und Verbraucher, die z. B. aufgrund höherer Preise oder aufgrund von durch Marktabschottung entgangenen Gewinnen Schaden erleiden.

Die so Geschädigten haben Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Diesen Anspruch können sie geltend machen, indem sie bei einem nationalen Gericht eine Schadensersatzklage einreichen. Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen, die alle Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt haben, macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 15.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen