Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Cybersicherheit


Einigung über neue Vorschriften zur Erhöhung der Cybersicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung im März 2022 angekündigt



Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die von ihr vorgeschlagene Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Nach dem Abschluss der Verhandlungen ist jetzt der Weg für die Verabschiedung des endgültigen Wortlauts des Rechtstexts durch das Europäische Parlament und den Rat frei.

Die Kommission hatte ihren Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung im März 2022 angekündigt. Mit dieser Verordnung wird für alle Organe und Einrichtungen der EU ein Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit geschaffen – mit einem neuen interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirat, der die Durchführung der Verordnung überwachen wird. Außerdem wird das Mandat des Reaktionsteams für IT-Sicherheitsvorfälle für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) erweitert, sodass es künftig als zentrale Stelle für den Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen und die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie als zentrales Beratungsgremium und als Diensteanbieter fungieren wird. Das CERT-EU wird in "Cybersicherheitsdienst für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union" umbenannt, um seinem neuen Mandat Rechnung zu tragen. Der Kurzname CERT-EU wird aber beibehalten, damit der Dienst wiedererkennbar bleibt.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU:
>> Schaffung eines Rahmens für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit,
>> Durchführung regelmäßiger Reifebewertungen,
>> Umsetzung eines Grundrepertoires von Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken,
>> Aufstellung eines Plans zur Verbesserung der Cybersicherheit,
>> unverzügliche Weitergabe von Informationen zu Vorfällen über das CERT-EU.

Nächste Schritte
Sobald der endgültige Wortlaut feststeht, müssen das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung noch förmlich erlassen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Organe und Einrichtungen der Union werden dann an die darin festgelegten Verpflichtungen und Fristen gebunden sein. Dies wird helfen, in der EU-Verwaltung ein höheres Cybersicherheitsniveau zu erreichen und besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Hintergrund

In seiner Entschließung vom März 2021 hob der Rat der Europäischen Union hervor, wie wichtig ein robuster und kohärenter Sicherheitsrahmen ist, um alle Mitarbeiter, Daten, Kommunikationsnetze und Informationssysteme der EU sowie Entscheidungsprozesse zu schützen. Dies kann nur durch die Stärkung der Abwehrfähigkeit und die Verbesserung der Sicherheitskultur der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU erreicht werden.

Nach der EU-Strategie für die Sicherheitsunion und der EU-Cybersicherheitsstrategie wird die Cybersicherheitsverordnung für Kohärenz mit der bestehenden EU-Cybersicherheitspolitik sorgen, und zwar in voller Übereinstimmung mit den folgenden europäischen Rechtsvorschriften:
>> Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union ("NIS 2"), die hinsichtlich der Grundsätze und Ziele mit dieser Verordnung abgestimmt ist, wobei die Besonderheiten der Organe und Einrichtungen der Union berücksichtigt werden;
>> Rechtsakt zur Cybersicherheit;
>> Empfehlung der Kommission für eine koordinierte Reaktion auf große Cybersicherheitsvorfälle und -krisen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 06.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen