Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verbesserung der Cybersicherheit


Einigung über neue Vorschriften zur Erhöhung der Cybersicherheit in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung im März 2022 angekündigt



Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die von ihr vorgeschlagene Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Nach dem Abschluss der Verhandlungen ist jetzt der Weg für die Verabschiedung des endgültigen Wortlauts des Rechtstexts durch das Europäische Parlament und den Rat frei.

Die Kommission hatte ihren Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung im März 2022 angekündigt. Mit dieser Verordnung wird für alle Organe und Einrichtungen der EU ein Rahmen für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit geschaffen – mit einem neuen interinstitutionellen Cybersicherheitsbeirat, der die Durchführung der Verordnung überwachen wird. Außerdem wird das Mandat des Reaktionsteams für IT-Sicherheitsvorfälle für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) erweitert, sodass es künftig als zentrale Stelle für den Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen und die Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie als zentrales Beratungsgremium und als Diensteanbieter fungieren wird. Das CERT-EU wird in "Cybersicherheitsdienst für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union" umbenannt, um seinem neuen Mandat Rechnung zu tragen. Der Kurzname CERT-EU wird aber beibehalten, damit der Dienst wiedererkennbar bleibt.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags für alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU:
>> Schaffung eines Rahmens für Governance, Risikomanagement und Kontrolle im Bereich der Cybersicherheit,
>> Durchführung regelmäßiger Reifebewertungen,
>> Umsetzung eines Grundrepertoires von Cybersicherheitsmaßnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken,
>> Aufstellung eines Plans zur Verbesserung der Cybersicherheit,
>> unverzügliche Weitergabe von Informationen zu Vorfällen über das CERT-EU.

Nächste Schritte
Sobald der endgültige Wortlaut feststeht, müssen das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung noch förmlich erlassen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Organe und Einrichtungen der Union werden dann an die darin festgelegten Verpflichtungen und Fristen gebunden sein. Dies wird helfen, in der EU-Verwaltung ein höheres Cybersicherheitsniveau zu erreichen und besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.
Hintergrund

In seiner Entschließung vom März 2021 hob der Rat der Europäischen Union hervor, wie wichtig ein robuster und kohärenter Sicherheitsrahmen ist, um alle Mitarbeiter, Daten, Kommunikationsnetze und Informationssysteme der EU sowie Entscheidungsprozesse zu schützen. Dies kann nur durch die Stärkung der Abwehrfähigkeit und die Verbesserung der Sicherheitskultur der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU erreicht werden.

Nach der EU-Strategie für die Sicherheitsunion und der EU-Cybersicherheitsstrategie wird die Cybersicherheitsverordnung für Kohärenz mit der bestehenden EU-Cybersicherheitspolitik sorgen, und zwar in voller Übereinstimmung mit den folgenden europäischen Rechtsvorschriften:
>> Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union ("NIS 2"), die hinsichtlich der Grundsätze und Ziele mit dieser Verordnung abgestimmt ist, wobei die Besonderheiten der Organe und Einrichtungen der Union berücksichtigt werden;
>> Rechtsakt zur Cybersicherheit;
>> Empfehlung der Kommission für eine koordinierte Reaktion auf große Cybersicherheitsvorfälle und -krisen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 06.09.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen