Besserer Asbest-Schutz für Arbeitnehmer
Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf Novellierung der EU-Vorschriften
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Asbest-Schutz der Arbeitnehmer/innen und Teil eines ganzheitlichen Konzepts der Kommission zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt sowie für eine asbestfreie Zukunft.
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. Im Sinne der politischen Einigung und jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse senken die neuen Vorschriften die zulässige Konzentration am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) während eines Übergangszeitraums. Das ist zehnmal niedriger als der bisher geltende Grenzwert.
Für die Zeit danach einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf ein "duales Modell", das den Mitgliedstaaten die Wahl lässt zwischen:
>> einem Grenzwert von 0,01 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern mitgerechnet werden, oder
>> einem Grenzwert von 0,002 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern nicht mitgerechnet werden.
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie helfen. Hierzu gehören auch Aspekte wie die Umstellung auf modernere Faserzählmethoden, Schulungsprogramme und persönliche Schutzausrüstungen. Für die Übergang zu einer präziseren Asbestfaser-Zählung, also vom Phasenkontrastmikroskop zur Elektronenmikroskopie, wird den Mitgliedstaaten ebenfalls eine Übergangszeit eingeräumt.
Nach der förmlichen Genehmigung der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.