Besserer Asbest-Schutz für Arbeitnehmer
Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf Novellierung der EU-Vorschriften
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Asbest-Schutz der Arbeitnehmer/innen und Teil eines ganzheitlichen Konzepts der Kommission zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt sowie für eine asbestfreie Zukunft.
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. Im Sinne der politischen Einigung und jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse senken die neuen Vorschriften die zulässige Konzentration am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) während eines Übergangszeitraums. Das ist zehnmal niedriger als der bisher geltende Grenzwert.
Für die Zeit danach einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf ein "duales Modell", das den Mitgliedstaaten die Wahl lässt zwischen:
>> einem Grenzwert von 0,01 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern mitgerechnet werden, oder
>> einem Grenzwert von 0,002 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern nicht mitgerechnet werden.
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie helfen. Hierzu gehören auch Aspekte wie die Umstellung auf modernere Faserzählmethoden, Schulungsprogramme und persönliche Schutzausrüstungen. Für die Übergang zu einer präziseren Asbestfaser-Zählung, also vom Phasenkontrastmikroskop zur Elektronenmikroskopie, wird den Mitgliedstaaten ebenfalls eine Übergangszeit eingeräumt.
Nach der förmlichen Genehmigung der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.