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Übergang zur Kreislaufwirtschaft fordern


Einwegplastikprodukte und Fanggeräte aus Kunststoff: Kommission stellt einheitliche Anwendung neuer Regeln ab Juli 2021 sicher
Neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern



Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die seit dem 3. Juli 2021 geltenden Vorgaben zu Einwegplastikprodukten EU-weit einheitlich angewendet werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten 2019 unter anderem beschlossen, dass dann bestimmte Einwegplastikprodukte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, für die es erschwingliche plastikfreie Alternativen gibt. Zudem sollen Zahlen zu in Verkehr gebrachten und gesammelten Fischerei-Fanggeräten gemeldet werden. Diese machen fast 30 Prozent der Strandabfälle aus.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen ab Juli folgende Einwegplastikprodukte: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen sowie einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Für andere Kunststoffprodukte, wie z. B. Fischereigeräte, Einweg-Plastiktüten, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr, Verpackungen und Umhüllungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher, gelten andere Maßnahmen, wie bessere Kennzeichnung, Sensibilisierungskampagnen, um ihren Verbrauch zu verringern, und Anforderungen an das Produktdesign.

Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln in der gesamten EU korrekt und einheitlich angewendet werden. Die harmonisierte Umsetzung in nationales Recht ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf die Produkte, die unter diese Vorschriften fallen. Die Leitlinien erläutern die wichtigsten Definitionen und Begriffe und wurden im Rahmen umfangreicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in Interaktion mit einer Vielzahl von Interessengruppen entwickelt.

Der Durchführungsbeschluss zur Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammelten Fanggeräten ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ab 2022 über in Verkehr gebrachte kunststoffhaltige Fanggeräte und auf See gesammelte Fanggeräte zu berichten. Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, dass alle Fanggeräte an Land gebracht und dort besser behandelt werden, indem Programme zur erweiterten Herstellerverantwortung einbezogen werden.

Mehr als 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Einweg-Plastikprodukte werden nur einmal oder für einen kurzen Zeitraum benutzt, bevor sie weggeworfen werden. Sie landen daher mit größerer Wahrscheinlichkeit in unseren Meeren als wiederverwendbare Produkte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 01.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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