Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übergang zur Kreislaufwirtschaft fordern


Einwegplastikprodukte und Fanggeräte aus Kunststoff: Kommission stellt einheitliche Anwendung neuer Regeln ab Juli 2021 sicher
Neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern



Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die seit dem 3. Juli 2021 geltenden Vorgaben zu Einwegplastikprodukten EU-weit einheitlich angewendet werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten 2019 unter anderem beschlossen, dass dann bestimmte Einwegplastikprodukte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, für die es erschwingliche plastikfreie Alternativen gibt. Zudem sollen Zahlen zu in Verkehr gebrachten und gesammelten Fischerei-Fanggeräten gemeldet werden. Diese machen fast 30 Prozent der Strandabfälle aus.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Meeresverschmutzung durch Einwegplastikprodukte und Fanggeräte zu reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Produkten und Materialien zu fördern. Nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen ab Juli folgende Einwegplastikprodukte: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbchen sowie einige Produkte aus expandiertem Polystyrol (Becher und Lebensmittel- und Getränkebehälter) und alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff.

Für andere Kunststoffprodukte, wie z. B. Fischereigeräte, Einweg-Plastiktüten, Flaschen, Getränke- und Lebensmittelbehälter für den sofortigen Verzehr, Verpackungen und Umhüllungen, Tabakfilter, Hygieneartikel und Feuchttücher, gelten andere Maßnahmen, wie bessere Kennzeichnung, Sensibilisierungskampagnen, um ihren Verbrauch zu verringern, und Anforderungen an das Produktdesign.

Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln in der gesamten EU korrekt und einheitlich angewendet werden. Die harmonisierte Umsetzung in nationales Recht ist wichtig für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in Bezug auf die Produkte, die unter diese Vorschriften fallen. Die Leitlinien erläutern die wichtigsten Definitionen und Begriffe und wurden im Rahmen umfangreicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und in Interaktion mit einer Vielzahl von Interessengruppen entwickelt.

Der Durchführungsbeschluss zur Überwachung und Meldung von in Verkehr gebrachten Fanggeräten und gesammelten Fanggeräten ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ab 2022 über in Verkehr gebrachte kunststoffhaltige Fanggeräte und auf See gesammelte Fanggeräte zu berichten. Ziel ist es, Anreize dafür zu schaffen, dass alle Fanggeräte an Land gebracht und dort besser behandelt werden, indem Programme zur erweiterten Herstellerverantwortung einbezogen werden.

Mehr als 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Einweg-Plastikprodukte werden nur einmal oder für einen kurzen Zeitraum benutzt, bevor sie weggeworfen werden. Sie landen daher mit größerer Wahrscheinlichkeit in unseren Meeren als wiederverwendbare Produkte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 01.09.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen