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Neu geschaffene EU-Einrichtung völlig unabhängig


Europäische Staatsanwaltschaft schützt ab Steuerzahler vor Betrug und Korruption
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Umsetzung von "NextGenerationEU" mit Argusaugen beobachten



Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft nimmt die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf. Sie soll das Geld der europäischen Steuerzahler bei Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug besser schützen. "Allein im Jahr 2019 haben die Mitgliedstaaten gegen den EU-Haushalt gerichtete Betrugsdelikte mit einem Gesamtschadensvolumen von 460 Mio. Euro gemeldet. Betrügerische Handlungen dieser Art wirken sich unmittelbar auf den Alltag der Menschen aus und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. Dem muss ein Ende gesetzt werden", so Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn und Justizkommissar Didier Reynders in einer gemeinsamen Erklärung.

"Die Europäische Staatsanwaltschaft wird die Umsetzung von "NextGenerationEU" mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für unsere Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger verwendet werden. Dabei geht es um Darlehen und Zuschüsse in Gesamthöhe von 750 Mrd. Euro", heißt es weiter in der Erklärung.

"Diese neu geschaffene EU-Einrichtung ist völlig unabhängig. Sie wird strafrechtliche Ermittlungen durchführen und die mutmaßlichen Straftäter in den 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten der EU vor Gericht bringen. Schweden hat sein Interesse an der Teilnahme bekundet und plant der EUStA im Jahr 2022 beizutreten. Wir möchten die vier Mitgliedstaaten, die sich bisher nicht beteiligen möchten, ermutigen, ebenfalls der EUStA beizutreten. Kriminalität kennt nämlich keine Grenzen, und deshalb müssen wir gemeinsam gegen sie vorgehen."

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:

>> Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
>> betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
>> Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
>> Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,

Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.
Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die Europäische Staatsanwaltschaft voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen.

Hintergrund
Die Europäische Staatsanwaltschaft wurde durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet. Sie wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ist die erste supranationale Staatsanwaltschaft, die befugt ist, strafrechtliche Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen ihrer derzeitigen Zusammensetzung nehmen 22 Mitgliedstaaten der EU an der "verstärkten Zusammenarbeit" teil. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi geleitet, hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und setzt sich aus je einem europäischen Staatsanwalt je teilnehmendem Mitgliedstaat und sonstigen Bediensteten zusammen. Zusätzlich bilden delegierte europäische Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten einen festen Bestandteil dieser unabhängigen Einrichtung. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.06.21
Newsletterlauf: 02.09.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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