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Übergang zu grünen und digitalen Technologien


47-Mio.-EUR-Fonds für den Schutz des geistigen Eigentums von KMU in der EU vor dem Hintergrund ihrer Erholung nach der COVID-19-Krise und ihres grünen und digitalen Wandels
Mit dem Fonds werden KMU dabei unterstützt, aus ihren Innovationen und ihrer Kreativität Kapital zu schlagen
Die COVID-19-Krise hat besonders die KMU getroffen



Die Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben den neuen KMU-Fonds der Europäischen Union eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU Gutscheine für den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums ("IP-Voucher") bietet. Dies ist der zweite KMU-Fonds der EU, mit dem KMU in den nächsten drei Jahren (2022-2024) bei ihrer Erholung nach der COVID-19-Krise und ihrem grünen und digitalen Wandel unterstützt werden sollen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Man sagt ja zu Recht ‚Klein aber oho‘, denn wenn KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen, so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den wir in der EU haben. Mit diesem Fonds möchten wir KMU dabei unterstützen, sich den Herausforderungen dieser befremdlichen Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: "Es liegt auf der Hand, dass die COVID-19-Krise besonders die KMU getroffen hat. Was sich jedoch auch in Zukunft nicht ändert, ist, dass sie das Rückgrat unserer Wirtschaft und unserer Ökosysteme bleiben. Mit diesem Fonds werden KMU dabei unterstützt, aus ihren Innovationen und ihrer Kreativität Kapital zu schlagen. Dies ist für KMU von entscheidender Bedeutung, damit sie vom grünen und digitalen Wandel profitieren und ihn vorantreiben können."

Der KMU-Fonds der EU in Höhe von 47 Mio. EUR bietet folgende Unterstützung:

Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums ("IP-Scan-Dienste") erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum der Antrag stellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotenzials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen;

Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren;

Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren;

Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren;

mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung).

Zum Schutz ihrer Innovationen brauchen KMU ein flexibles Instrumentarium für geistiges Eigentum und schnelle Finanzierungsmöglichkeiten. Daher deckt der neue KMU-Fonds der EU zum ersten Mal auch Patente ab. Der finanzielle Beitrag der Kommission in Höhe von 2 Mio. EUR wird zur Gänze in patentbezogene Dienstleistungen fließen. So könnte beispielsweise ein KMU die Erstattung der Eintragungsgebühr für die Patentierung seiner Erfindung in einem Mitgliedstaat beantragen.

Das EUIPO verwaltet den KMU-Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird auf der Website des EUIPO veröffentlicht.

Um eine faire und gleiche Behandlung der potenziellen Begünstigten sowie eine effiziente Verwaltung des Vorhabens sicherzustellen, wird die Beantragung von Finanzhilfen während des gesamten Zeitraums 2022-2024 möglich sein. Die Anträge werden anhand des First-in-First-out-Kriteriums geprüft und bewertet. KMU, die über keine Erfahrung im Bereich geistigen Eigentums verfügen, sind gebeten, zunächst eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen, bevor sie einen Antrag auf die Bereitstellung anderer Dienstleistungen einreichen.

Anlässlich der Europäischen Industrietage (8.-11. Februar 2022) wird es eine Sondertagung zum KMU-Fonds geben, auf der KMU den Verwalterinnen und Verwaltern des Fonds Fragen stellen können und einen praktischen Leitfaden für die Beantragung der verschiedenen Dienstleistungen erhalten. Die Sondertagung ist für den 11. Februar 2022 geplant. Eine Online-Teilnahme an dieser Tagung ist durch Anmeldung zu den Europäischen Industrietagen möglich.

Hintergrund
Die EU muss die Widerstandsfähigkeit ihrer KMU erhöhen, damit sie die gegenwärtigen, durch die COVID-19-Krise entstandenen Herausforderungen bewältigen können und ihr Übergang zu grünen und digitalen Technologien unterstützt werden kann. Die EU zieht Nutzen aus dem Wert der immateriellen Vermögenswerte, die ihre Unternehmen schaffen, entwickeln und teilen, indem sie ihnen dabei hilft, diese Vermögenswerte effektiver zu verwalten, und indem sie finanzielle Unterstützung und einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln bietet.

Im November 2020 veröffentlichte die Kommission den Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung der Erholung und Resilienz der EU. Eine der Prioritäten des Aktionsplans ist die Verpflichtung der Kommission zur Förderung der wirksamen Nutzung und des wirksamen Einsatzes von Instrumenten des geistigen Eigentums, insbesondere durch KMU. Konkret bedeutet das, dass die Kommission die KMU, die von der COVID-19-Krise betroffen waren, finanziell unterstützte, um ihnen bei der Verwaltung ihrer Portfolios geistigen Eigentums und beim Übergang zu grünen und digitalen Technologien zu helfen.

2021 richtete die Kommission zusammen mit dem EUIPO einen ersten KMU-Fonds der EU ein, der Möglichkeiten zur Erstattung von Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und für nationale Marken- und Geschmacksmustereintragungen bot. 12.989 KMU aus allen 27 Mitgliedstaaten nahmen insgesamt 6,8 Mio. EUR der Mittel des Fonds in Anspruch. Im ersten Jahr des Bestehens des ursprünglichen KMU-Fonds wurden insgesamt 28.065 Dienstleistungen genutzt, was den großen Erfolg des Vorhabens verdeutlicht.

(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.22
Newsletterlauf: 28.03.22


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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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