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Energiemix in Europa variiert deutlich


EU-Taxonomie: Kommission leitet Expertenkonsultation zu ergänzendem delegierten Rechtsakt über bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten ein
Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen mobilisiert und in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen



Die Europäische Kommission hat eine Konsultation der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zum Entwurf eines ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts über bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten eingeleitet. Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen mobilisiert und in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen. Der derzeitige Energiemix in Europa variiert deutlich von einem Mitgliedstaat zum anderen. Einige Teile Europas setzen nach wie vor stark auf die sehr CO2-intensive Kohle. Die Taxonomie listet Energietätigkeiten auf, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich von ihren sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen aus in Richtung Klimaneutralität zu bewegen.

Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts sowie der unterschiedlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten ist die Kommission der Auffassung, dass Erdgas und Kernenergie eine Rolle dabei zukommt, den Übergang zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft zu erleichtern. Innerhalb des Taxonomierahmens würden diese Energiequellen nach klaren und strengen Kriterien eingestuft (Beispiel: Gas muss bis 2035 aus erneuerbaren Quellen stammen oder geringe Emissionen aufweisen), insbesondere im Zusammenhang mit ihrem Beitrag zur Klimaneutralität.

Außerdem wird die Kommission im Interesse der Transparenz den delegierten Taxonomie-Rechtsakt über die Offenlegungspflichten ändern, damit Investoren erkennen können, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten Gas- und Kernenergieaktivitäten umfassen, sodass sie in der Lage sind, informierte Entscheidungen zu treffen.

Mit diesem ergänzenden delegierten Rechtsakt wird die Liste der Tätigkeiten erweitert, die den Ausstieg aus schädlicheren Energieträgern wie Kohle beschleunigen und uns auf dem Weg zu einem grüneren Energiemix voranbringen.

Wie für die übrigen unter die Taxonomieverordnung fallenden Tätigkeiten werden auch die Kriterien für die Gas- und Kernenergietätigkeiten im Zuge der technologischen Entwicklungen aktualisiert.

Nächste Schritte
Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen müssen gemäß der Taxonomieverordnung zu allen delegierten Rechtsakten im Rahmen der Taxonomieverordnung konsultiert werden. Die Frist für die Übermittlung ihrer Stellungnahmen endet am 12. Januar.

Die Kommission wird die Stellungnahmen analysieren und den ergänzenden delegierten Rechtsakt im Januar 2022 annehmen. Anschließend wird er dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.

Wie bei dem ersten delegierten Rechtsakt auch haben Parlament und Rat, die der Kommission die Befugnis zum Erlass dieses delegierten Rechtsakts übertragen haben, vier Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen und, falls sie es für notwendig erachten, Einwände zu erheben. Gemäß der Taxonomieverordnung können beide Organe eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate beantragen. Der Rat hat das Recht, ihn mit verstärkter qualifizierter Mehrheit abzulehnen (d. h., mindestens 72 Prozent der Mitgliedstaaten (mindestens 20 Mitgliedstaaten), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU vertreten, müssen Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben), und das Europäische Parlament kann ihn mit einer Mehrheit (mindestens 353 MdEP) im Plenum ablehnen.

Nach Ablauf dieser Frist und sofern weder das Europäische Parlament noch der Rat Einwände erhoben haben, tritt der (ergänzende) delegierte Rechtsakt in Kraft und gilt.

Hintergrund
Die EU-Taxonomie ist ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Darüber hinaus werden Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer festgelegt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.22
Newsletterlauf: 28.03.22


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