Tätowierungen und Permanent Make-up
Beschränkung von Chemikalien in Tätowier-Farben
EU-weite Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Tattoo-Farben beschlossen
Die Europäische Kommission hat Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Farben für Tätowierungen und Permanent Make-up beschlossen. Die neuen Regeln treten in zwölf Monaten in Kraft. Nach dieser Übergangsphase dürfen Produkte, deren Inhaltsstoffe die festgelegten Grenzwerte überschreiten, in der EU weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.
"Die Kommission arbeitet hart daran, die Sicherheit von Chemikalien in Alltagsprodukten zu gewährleisten und schränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen Tätowier-Farben ein", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Bislang haben die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien in Tätowier-Farben.
Mit der beschlossenen Beschränkung wird es EU-weit harmonisierte Regeln geben. Die Beschränkung sei das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur und den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Industrie und der Zivilgesellschaft, so Breton weiter.
Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte: "Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürger haben für uns Priorität. Neben Allergien und Hautproblemen können giftige Chemikalien, die in Tätowiertinten enthalten sind, weitere gesundheitsschädliche Auswirkungen wie Krebs verursachen. Tätowieren wird in Europa immer beliebter. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir diese Chemikalien jetzt regulieren."
Die neuen Regeln beinhalten maximale Konzentrationsgrenzen, die entweder für Stoffgruppen oder für einzelne Stoffe wie bestimmte Azofarbstoffe und krebserregende aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol festgelegt werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 02.03.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.