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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht


EU-Kommission treibt Modernisierung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz voran
Aktualisierung der Abkommen soll mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht werden



Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

Schlüsselkomponenten des Pakets
Kernstück des Pakets ist die Modernisierung von fünf ursprünglich 1999 unterzeichneten Abkommen, die der Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt für den Luft- und Landverkehr, den freien Personenverkehr, die Konformitätsbewertung und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewähren. Die Aktualisierung dieser Abkommen wird sie mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften in Einklang bringen, die dynamische Angleichung der Schweiz an das EU-Recht sicherstellen und klare Streitbeilegungsmechanismen schaffen. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen gelten sowohl für Luftverkehrs- als auch für Landverkehrsvereinbarungen. Diese Aktualisierungen sollen sicherstellen, dass Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten in vollem Umfang von ihren Rechten profitieren können, und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb fördern.

Darüber hinaus werden mit dem Paket mehrere neue und bereichsübergreifende Abkommen eingeführt, um die bilaterale Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Mit einem Abkommen über Lebensmittelsicherheit wird ein gemeinsamer Bereich für Lebensmittelsicherheit geschaffen, der alle Aspekte der Lebensmittelkette abdeckt und eine dynamische Angleichung an die EU-Standards gewährleistet. Ein Gesundheitsabkommen wird die gemeinsamen Reaktionen auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren stärken und die Beteiligung der Schweiz an wichtigen EU-Einrichtungen ermöglichen, darunter das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und das Frühwarn- und Reaktionssystem. Ein neues Elektrizitätsabkommen wird der Schweiz den Zugang zum EU-Strombinnenmarkt mit dynamischer Angleichung und Anwendung der Regeln für staatliche Beihilfen ermöglichen.

Ein Finanzbeitragsabkommen sieht vor, dass die Schweiz einen regelmäßigen und fairen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Union leistet, der das Niveau der Partnerschaft zwischen den beiden Parteien widerspiegelt. Ein Abkommen über die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen wird den Zugang zu wichtigen Initiativen wie Horizont Europa, Euratom-Forschung und -Ausbildung, ITER/F4E (Fusion for Energy), Digitales Europa, Erasmus+ und EU4Health ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2025 haben Übergangsregelungen es Schweizer Unternehmen ermöglicht, an entsprechenden Aufforderungen teilzunehmen.

Ein Abkommen über die Weltraumkooperation wird es der Schweiz ermöglichen, über die EU-Weltraumagentur an Aktivitäten im Rahmen des EU-Weltraumprogramms teilzunehmen, die sich speziell auf die Komponenten Galileo und EGNOS beziehen.

Die institutionellen Vereinbarungen werden auch durch ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit verstärkt, mit dem ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss eingesetzt wird, der sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Schweizerischen Bundesversammlung zusammensetzt. Darüber hinaus bildet eine gemeinsame Erklärung die Grundlage für einen Dialog auf hoher Ebene über die Umsetzung des Pakets und mögliche künftige Entwicklungen in den bilateralen Beziehungen.

Hintergrund
Am 20. Dezember haben die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die Präsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft Viola Amherd den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Paket von Abkommen zur Vertiefung und Ausweitung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz bestätigt.

Die Verhandlungen stützten sich auf die im Oktober 2023 zwischen der Kommission und dem Bundesrat vereinbarte Vereinbarung, in der die Schlüsselkomponenten des Pakets dargelegt wurden. Die Verhandlungen wurden am 18. März 2024 aufgenommen und anschließend unter der politischen Führung von Kommissionsmitglied Maroš Šefčovič und auf der Grundlage des der Kommission vom Rat am 12. März 2024 erteilten Mandats geführt. Die Vereinbarungen wurden von den Chefunterhändlern am 21. Mai 2025 paraphiert.

Die nächsten Schritte
Die EU und die Schweiz werden nun mit der Ratifizierung nach ihren jeweiligen Verfahren fortfahren. Die EU setzt sich weiterhin uneingeschränkt für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses ein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.25


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