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Spielzeugrichtlinie geändert


Allergene Duftstoffe in Spielzeug: Kommission verbessert Kennzeichnung und verbietet weitere Duftstoffe
Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien erweitert



Duftstoffe können Allergien auslösen, die ein Leben lang anhalten können. Die Kommission hat deshalb beschlossen, die Liste der verbotenen Duftstoffe in Spielzeug zu erweitern und eine Kennzeichnungspflicht für weitere allergene Duftstoffe einzuführen. "Die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger haben wir uns Prioriät. Indem wir sicherstellen, dass in der EU vermarktetes Spielzeug den Sicherheitsanforderungen für allergene Duftstoffe entspricht, tragen wir dazu bei, dass Kinder in Europa sicher aufwachsen", so EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Da allergene Duftstoffe unabhängig von ihrer Verwendung weiterhin Allergien auslösen können, hat die Kommission die Spielzeugrichtlinie geändert und die Liste der 55 verbotenen Duftstoffe um Atranol, Chloratranol und Methylheptincarbonat in Spielzeug und Spielzeugmaterialien erweitert.

Zusätzlich sehen die neuen Regeln vor, dass 61 weitere allergene Duftstoffe in Spielzeug, wenn sie mehr als 100 mg/kg enthalten, auf dem Spielzeug, auf einem aufgeklebten Etikett, auf der Verpackung oder einem Beipackzettel gekennzeichnet werden müssen.

Die neuen Vorschriften werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Kennzeichnungsvorschriften und -verbote gelten 18 Monate später in allen Mitgliedsstaaten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 02.03.21


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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