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"Sofort"-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften


EU-Bankenregeln sollen Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtern
Die rasche politische Einigung beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, sodass das Paket so bald wie möglich in Kraft treten kann



Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich nach wenigen Wochen politisch auf einen Kommissionsvorschlag vom 28. April geeinigt, mit dem die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtert werden soll. Die kurzfristigen Änderungen an den Bankenregeln sollen sicherstellen, dass die Banken weiterhin Kredite vergeben können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Weichen für einen schnellen Konjunkturaufschwung zu stellen. Konkret geht es um die Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte "Sofort"-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften.

Die rasche politische Einigung beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, sodass das Paket so bald wie möglich in Kraft treten kann. Gleichzeitig tauscht sich die Kommission mit dem europäischen Finanzsektor darüber aus, wie europäische Haushalte und Unternehmen in dieser Zeit unterstützt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 25.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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