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Risiken für das Finanzsystem managen


Europäische Kommission konsultiert Regeln zur Aufsicht von Derivate-Clearingstellen aus Drittstaaten
CCPs spielen eine systemische Rolle im Finanzsystem, da sie als Drehscheiben für Derivatekontrakte fungieren



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zu den EU-Regeln für die Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien (Central Counterparties, CCPs) aus Nicht-EU-Ländern, die Dienstleistungen für EU-Unternehmen erbringen. Ziel ist es, zu präzisieren, wie die EU-Vorschriften zum Schutz der Finanzstabilität auf diese CCPs angewandt werden sollen. CCPs spielen eine systemische Rolle im Finanzsystem, da sie als Drehscheiben für Derivatekontrakte fungieren. Dank einer Reihe von Maßnahmen, die im Gefolge der Finanzkrise ergriffen wurden, sind sie bereits gut reguliert und unterliegen einer strengen Aufsicht.

Am 1. Januar 2020 traten neue EU-Regeln (die als "Europäische Marktinfrastrukturverordnung" oder EMIR 2.2 bezeichnet werden) in Kraft, die die Aufsicht über EU- und Nicht-EU-CCPs verbessert haben.

Die Konsultation besteht aus drei Entwürfen delegierter Rechtsakte. Sie werden die Fähigkeit der EU verbessern, externe Risiken für das Finanzsystem zu managen und anzugehen. Diese Vorschriften werden auch zur Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktinfrastruktur beitragen, was wichtig ist, um die internationale Rolle des Euro zu fördern und die wirtschaftliche und finanzielle Souveränität Europas zu stärken. Sie legen fest, wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) CCPs außerhalb der EU beaufsichtigen kann, je nach dem Grad des systemischen Risikos, das sie für das Finanzsystem der EU oder für einen ihrer Mitgliedstaaten darstellen.

Die Konsultation wird vier Wochen dauern. Die Kommission wird das Feedback prüfen, bevor sie mit der Annahme der drei delegierten Rechtsakte fortfährt und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 24.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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