Kampf gegen Korruption hat hohe Priorität
Eurobarometer: Mehrheit der Europäer hält Korruption in ihrem Land für weit verbreitet
Die EU hat neue Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug und Korruption erlassen, die Verwaltungs- und Strafverfahren gestärkt und ist dabei, die Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten
Etwas mehr als sieben von zehn Europäern glauben, dass Korruption in ihrem Land weit verbreitet ist. Sie sind der Meinung, dass es Korruption in den nationalen öffentlichen Institutionen (70 Prozent) und unter politischen Parteien und Politikern (53 Prozent) gibt. In Deutschland sind 53 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Korruption weit verbreitet ist. 46 Prozent meinen, besonders in politischen Parteien sei dies der Fall. 80 Prozent der Befragten in Deutschland halten es für inakzeptabel, Geld zu geben, um eine Leistung einer öffentlichen Verwaltung zu bekommen, 15 Prozent halten es für gelegentlich akzeptabel. Damit liegt Deutschland auf Platz elf der EU-Länder, in denen dies als gelegentlich akzeptabel angesehen wird. Dies geht aus der von der Kommission veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zur Korruption hervor.
Seit 2013 ist der Anteil der Befragten, die Korruption für weit verbreitet halten, in 18 Mitgliedstaaten zurückgegangen, und nur eine Minderheit der Europäer ist der Ansicht, dass Korruption ihr tägliches Leben beeinträchtigt (26 Prozent). Während Art und Umfang der Korruption von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, schadet die Korruption der EU als Ganzes.
Der Kampf gegen Korruption hat für die Kommission eine hohe Priorität. Die EU hat neue Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug und Korruption erlassen, die Verwaltungs- und Strafverfahren gestärkt und ist dabei, die Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten. Die europäische Gesetzgebung in anderen Bereichen wie der Bekämpfung der Geldwäsche und des öffentlichen Auftragswesens enthält ebenfalls wichtige Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung. Zur Einziehung von Vermögenswerten wurden neue Gesetze initiiert, um die gegenseitige Anerkennung von Einfrier- und Einziehungsentscheidungen zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 25.09.20
Meldungen: Europäische Kommission
-
Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
-
Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
-
Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
-
Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
-
Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.