Rahmen für Staatshilfen in der Coronakrise
EU-Wettbewerbsregeln stehen Staatsbeihilfen und Unternehmenskooperationen in der Coronakrise nicht im Weg
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung sicherzustellen gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Erweiterung des neuen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie vorgelegt. Innerhalb weniger Tage hat die Kommission auf der Grundlage dieses Rahmens bereits 22 nationale Maßnahmen genehmigt. Die Kommission schlägt jetzt vor, den befristeten Rahmen um weitere fünf Fördermöglichkeiten zu erweitern. Das Kartellrecht steht auch sinnvollen Unternehmenskooperationen nicht im Weg. Hierzu gibt die Kommission Orientierungshilfe auf einer neuen Website.
Der erweiterte Rahmen für Staatshilfen in der Coronakrise soll nun zusätzlich umfassen: mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mehr Unterstützung für den Ausbau von Testeinrichtungen für wichtige Produkte und Ausrüstung, mehr Unterstützung für die Herstellung dringend benötigter Produkte, gezielte Hilfe in Form von Steueraufschub/Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und gezielte Hilfe in Form von Lohnzuschüssen.
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung, wichtigen Alltagsgütern und notwendigen Dienstleistungen sicherzustellen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein. Die Europäische Kommission begrüßt solche Initiativen und hat eine eigene Website eingerichtet, auf der sie Unternehmen, Verbänden und Rechtsberatern kartellrechtliche Leitlinien für solche vorübergehenden Kooperationen zur Verfügung stellt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 29.06.20
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.