Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Notwendige Prüfung durch Hausbanken


Staatlich garantierte Kredite in der Coronakrise: Ein kleines Risiko muss bei den Banken bleiben
Es besteht Gefahr, dass Kredite ganz ohne irgendeine Prüfung ausgereicht und eventuell hausgemachte Probleme der Unternehmen beim Staat abgeladen werden



In der Debatte um staatliche Bürgschaften für Kredite an Unternehmen in der Coronakrise weist die Europäische Kommission auf die notwendige Prüfung durch die Hausbanken hin, um das Geld der Steuerzahler zu schützen. Der am 19. März verabschiedete befristete Rahmen der EU für staatliche Beihilfen sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos durch eine staatliche Garantie abdecken können – aber nicht 100 Prozent, wie von einigen Wirtschaftsverbänden gefordert.

"Solange nicht zumindest ein geringes Risiko für den ausgereichten Kredit bei der Bank verbleibt, gibt es keinen Anreiz, dass das Geld der Steuerzahler sorgsam ausgegeben wird", sagte Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland. "Es besteht dann die Gefahr, dass Kredite ganz ohne irgendeine Prüfung ausgereicht und eventuell hausgemachte Probleme der Unternehmen beim Staat abgeladen werden."

Ziel des befristeten Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen ist es, horizontale Regeln für die Maßnahmen aller Mitgliedstaaten zu haben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu erhalten. Es ist die Aufgabe der Kommission, die Gleichbehandlung zu gewährleisten. "Der Binnenmarkt ist unser größter Trumpf, um diese Krise zu überstehen und danach wieder kräftig auf die Beine zu kommen", sagte Wojahn.

Bei sehr dringendem Liquiditätsbedarf ermöglicht der befristete Gemeinschaftsrahmen den Mitgliedstaaten auch die sofortige Gewährung direkter Zuschüsse oder rückzahlbarer Vorschüsse von bis zu 800.000 Euro an Unternehmen, die mit anderen Arten von Beihilfen kombiniert werden können, um bis zu 1 Mio. Euro pro Unternehmen zu erreichen.

Solche Beihilfen ergänzen andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Stundung von Steuerzahlungen und Sozialabgaben sowie Lohnzuschüsse, die für alle Unternehmen gelten. Diese fallen nicht in den Bereich der Kontrolle staatlicher Beihilfen und können von den Mitgliedstaaten sofort umgesetzt werden.

Die Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten derzeit zu einer Erweiterung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens, indem sie die Möglichkeit einbezieht, mehr solcher Unterstützungen gezielter an die Sektoren und Regionen zu gewähren, die sie am meisten benötigen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 29.06.20



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen