Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Plattform-Geschäftsmodellen im Binnenmarkt


Kommission ergreift Initiative zum Schutz von Beschäftigten für Digital-Plattformen
Wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können



Die Kommission will die Arbeitsbedingungen von Menschen verbessern, die über digitale Plattformen arbeiten. Dazu hat sie die erste Phase einer Konsultation mit den Sozialpartnern eingeleitet. In dieser Phase sollen die Ansichten der europäischen Sozialpartner zu Notwendigkeit und Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit eingeholt werden. Die Konsultation läuft mindestens sechs Wochen. Sofern die Sozialpartner nicht beschließen, nach einer ersten oder einer zweiten Phase der Konsultation untereinander Verhandlungen aufzunehmen, plant die Kommission, bis Ende des Jahres eine Gesetzgebungsinitiative vorzulegen.

Die Coronavirus-Krise hat den digitalen Wandel und die Verbreitung von Plattform-Geschäftsmodellen im Binnenmarkt beschleunigt. Ohne bestimmte Plattformen wäre es kaum möglich gewesen, mitten im Lockdown noch den Zugang zu Dienstleistungen sicherstellen zu können. Gleichzeitig hat die Gesundheitskrise die schwierige Lage von Menschen, die in einigen Bereichen der Plattformwirtschaft arbeiten, noch deutlicher gemacht. Viele sind Gesundheits- und Sicherheitsrisiken besonders ausgesetzt.

Plattformarbeit nimmt in der EU in immer mehr Wirtschaftszweigen eine rasante Entwicklung. Sie kann mehr Flexibilität, neue Beschäftigungs- und zusätzliche Einkommensmöglichkeiten bieten – auch für Menschen, die auf dem traditionellen Arbeitsmarkt möglicherweise nur schwierig Zugang finden. Allerdings sind bei bestimmten Arten von Plattformarbeit die Arbeitsbedingungen durchaus prekär und kann zu einem Mangel an Transparenz und Verlässlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen, an Sicherheit und Gesundheitsschutz und einem unzureichenden Zugang zum Sozialschutz führen. Weitere Herausforderungen können sich aus der grenzüberschreitenden Dimension der Plattformarbeit und dem algorithmischen Management ergeben.

Diese Entwicklungen und der grenzüberschreitende Charakter digitaler Plattformen haben die Notwendigkeit einer EU-Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten noch deutlicher werden lassen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte dazu: "Das digitale Zeitalter eröffnet Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürgern ganz neue Möglichkeiten. Plattformen können helfen, Arbeitsplätze zu finden und neue Geschäftsideen auszutesten. Bei all diesen Vorteilen dürfen wir aber nicht vergessen sicherzustellen, dass unsere europäischen Werte auch in der digitalen Wirtschaft zum Tragen kommen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese neuen Formen der Arbeit nachhaltig und fair bleiben."

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, sagte: "Wir dürfen inmitten des digitalen Wandels nicht die Grundprinzipien unseres europäischen Sozialmodells aus den Augen verlieren. Natürlich wollen wir das Potenzial, das digitale Arbeitsplattformen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten, optimal nutzen, gleichzeitig aber müssen wir dafür sorgen, dass die Würde, der Respekt und der Schutz der Menschen, die über solche Plattformen arbeiten, gewahrt bleiben. Die Standpunkte der Sozialpartner werden eine ganz wichtige Rolle für die Entwicklung einer ausgewogenen Initiative für die Plattformarbeit in der EU spielen."

Hintergrund
Präsidentin von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien ausdrücklich auf die Auswirkungen des digitalen Wandels verwiesen: "Der digitale Wandel bringt rasche Veränderungen mit sich, die sich auf unsere Arbeitsmärkte auswirken." Sie verpflichtete sich zu "prüfen, wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können".

In der Mitteilung "Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang" werden die Chancen, aber auch die Herausforderungen beschrieben, mit denen Europa in Bezug auf Klimaschutz, Digitalisierung und demografischen Wandel konfrontiert ist, und es wird betont, dass diese Übergänge fair und sozial gestaltet werden müssen. Ein nachhaltiges Wachstum der Plattformwirtschaft müsse mit besseren Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter einhergehen.

Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 wurde eine gesetzgeberische Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angekündigt, die bis Ende 2021 präsentiert werden soll. Diese Initiative wird die Umsetzung der in der europäischen Säule sozialer Rechte enthaltenen Grundsätze unterstützen. In Artikel 154 Absatz 2 AEUV ist für Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik auf der Grundlage von Artikel 153 AEUV eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner vorgesehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 10.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen