Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Plattform-Geschäftsmodellen im Binnenmarkt


Kommission ergreift Initiative zum Schutz von Beschäftigten für Digital-Plattformen
Wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können



Die Kommission will die Arbeitsbedingungen von Menschen verbessern, die über digitale Plattformen arbeiten. Dazu hat sie die erste Phase einer Konsultation mit den Sozialpartnern eingeleitet. In dieser Phase sollen die Ansichten der europäischen Sozialpartner zu Notwendigkeit und Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit eingeholt werden. Die Konsultation läuft mindestens sechs Wochen. Sofern die Sozialpartner nicht beschließen, nach einer ersten oder einer zweiten Phase der Konsultation untereinander Verhandlungen aufzunehmen, plant die Kommission, bis Ende des Jahres eine Gesetzgebungsinitiative vorzulegen.

Die Coronavirus-Krise hat den digitalen Wandel und die Verbreitung von Plattform-Geschäftsmodellen im Binnenmarkt beschleunigt. Ohne bestimmte Plattformen wäre es kaum möglich gewesen, mitten im Lockdown noch den Zugang zu Dienstleistungen sicherstellen zu können. Gleichzeitig hat die Gesundheitskrise die schwierige Lage von Menschen, die in einigen Bereichen der Plattformwirtschaft arbeiten, noch deutlicher gemacht. Viele sind Gesundheits- und Sicherheitsrisiken besonders ausgesetzt.

Plattformarbeit nimmt in der EU in immer mehr Wirtschaftszweigen eine rasante Entwicklung. Sie kann mehr Flexibilität, neue Beschäftigungs- und zusätzliche Einkommensmöglichkeiten bieten – auch für Menschen, die auf dem traditionellen Arbeitsmarkt möglicherweise nur schwierig Zugang finden. Allerdings sind bei bestimmten Arten von Plattformarbeit die Arbeitsbedingungen durchaus prekär und kann zu einem Mangel an Transparenz und Verlässlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen, an Sicherheit und Gesundheitsschutz und einem unzureichenden Zugang zum Sozialschutz führen. Weitere Herausforderungen können sich aus der grenzüberschreitenden Dimension der Plattformarbeit und dem algorithmischen Management ergeben.

Diese Entwicklungen und der grenzüberschreitende Charakter digitaler Plattformen haben die Notwendigkeit einer EU-Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten noch deutlicher werden lassen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte dazu: "Das digitale Zeitalter eröffnet Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bürgerinnen und Bürgern ganz neue Möglichkeiten. Plattformen können helfen, Arbeitsplätze zu finden und neue Geschäftsideen auszutesten. Bei all diesen Vorteilen dürfen wir aber nicht vergessen sicherzustellen, dass unsere europäischen Werte auch in der digitalen Wirtschaft zum Tragen kommen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese neuen Formen der Arbeit nachhaltig und fair bleiben."

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, sagte: "Wir dürfen inmitten des digitalen Wandels nicht die Grundprinzipien unseres europäischen Sozialmodells aus den Augen verlieren. Natürlich wollen wir das Potenzial, das digitale Arbeitsplattformen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten, optimal nutzen, gleichzeitig aber müssen wir dafür sorgen, dass die Würde, der Respekt und der Schutz der Menschen, die über solche Plattformen arbeiten, gewahrt bleiben. Die Standpunkte der Sozialpartner werden eine ganz wichtige Rolle für die Entwicklung einer ausgewogenen Initiative für die Plattformarbeit in der EU spielen."

Hintergrund
Präsidentin von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien ausdrücklich auf die Auswirkungen des digitalen Wandels verwiesen: "Der digitale Wandel bringt rasche Veränderungen mit sich, die sich auf unsere Arbeitsmärkte auswirken." Sie verpflichtete sich zu "prüfen, wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können".

In der Mitteilung "Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang" werden die Chancen, aber auch die Herausforderungen beschrieben, mit denen Europa in Bezug auf Klimaschutz, Digitalisierung und demografischen Wandel konfrontiert ist, und es wird betont, dass diese Übergänge fair und sozial gestaltet werden müssen. Ein nachhaltiges Wachstum der Plattformwirtschaft müsse mit besseren Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter einhergehen.

Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 wurde eine gesetzgeberische Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angekündigt, die bis Ende 2021 präsentiert werden soll. Diese Initiative wird die Umsetzung der in der europäischen Säule sozialer Rechte enthaltenen Grundsätze unterstützen. In Artikel 154 Absatz 2 AEUV ist für Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik auf der Grundlage von Artikel 153 AEUV eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner vorgesehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 10.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen