Verhaltenskodex zur Desinformation
Facebook, Google, Microsoft, Twitter, TikTok und Mozilla legen Berichte zu Desinformation über Covid-19 vor
Das Programm zur monatlichen Berichterstattung ist ein Ergebnis der Gemeinsamen Mitteilung vom 10. Juni 2020
Wie Facebook, Google, Microsoft, Twitter, TikTok und Mozilla im Januar 2021 falsche und irreführende Informationen über Covid-19 bekämpft haben, zeigt eine neue Reihe von Berichten, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Die Plattformen, die den Verhaltenskodex zur Desinformation unterzeichnet haben, legten diese Berichte im Rahmen des Überwachungs- und Berichterstattungsprogramms COVID-19 vor.
"Online-Plattformen müssen Verantwortung übernehmen, um zu verhindern, dass schädliche und gefährliche Desinformationen, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland, unseren gemeinsamen Kampf gegen das Virus und die Bemühungen um Impfungen untergraben. Aber die Bemühungen der Plattformen allein werden nicht ausreichen. Es ist auch entscheidend, die Zusammenarbeit mit Behörden, Medien und der Zivilgesellschaft zu verstärken, um zuverlässige Informationen zu liefern", so Věra Jourová, Kommissionsvizepräsidentin und zuständig für Werte und Transparenz.
Die vorgelegten Berichte geben einen Überblick über die im Januar 2021 getroffenen Maßnahmen. Google erweiterte seine Suchfunktion mit Informationen über zugelassene Impfstoffe am Standort des Nutzers als Reaktion auf entsprechende Suchanfragen in 23 EU-Ländern. TikTok nutzte den COVID-19-Impfstoff-Tag bei über 5.000 Videos in der EU. Microsoft unterstützte die #VaxFacts-Kampagne von NewsGuard, die eine kostenlose Browser-Erweiterung zum Schutz vor Fehlinformationen über Coronavirus-Impfstoffe bereitstellt. Mozilla berichtet, dass maßgebliche Inhalte aus seiner Pocket-Anwendung (Read-it-later) mehr als 5,8 Milliarden Impressionen in der EU gesammelt haben.
Das Programm zur monatlichen Berichterstattung ist ein Ergebnis der Gemeinsamen Mitteilung vom 10. Juni 2020, mit der gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Bemühungen der Plattformen und der einschlägigen Industrieverbände zur Begrenzung der Online-Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 abgelegt werden soll. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 10.05.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.