Menschenrechte, Umwelt, Klimawandel
Lieferketten mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen
Studie untersucht Optionen für EU-Gesetzgebung
Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft ihre globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergibt eine von der EU-Kommission veröffentlichte Studie, die Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette untersucht. "Unternehmen haben uns gesagt, dass sie glauben, dass EU-Vorschriften hier für Rechtssicherheit und einen harmonisierten Standard für die Pflicht der Unternehmen sorgen würden, um Menschen und den Planeten zu respektieren. Da die Arbeit für Klimaneutralität zu den obersten Prioritäten dieser Kommission gehört, werde ich dafür sorgen, dass die Ergebnisse dieser wichtigen Studie bei der künftigen Arbeit berücksichtigt werden", so EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Due Diligence heißt in diesem Zusammenhang, dass ein Unternehmen seine Lieferanten und Betriebe überprüft, um sicherzustellen, dass es "keinen Schaden" anrichtet. Es könnte bedeuten, dass ein Unternehmen überprüfen muss, ob seine Lieferanten keine Kinderarbeit einsetzen oder ob sie keine Abfallprodukte in die Flüsse schütten. 70 Prozent der 334 Befragten der Unternehmensumfrage stimmten zu, dass eine Regelung auf EU-Ebene über eine allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Menschenrechten und Umweltauswirkungen Vorteile für die Unternehmen bringen könnte.
Die veröffentlichte Studie wurde im Dezember 2018 als Teil des Aktionsplans der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen lanciert. Sie untersucht Optionen für die Regulierung der Sorgfaltspflicht in den eigenen Betrieben und in den Lieferketten von Unternehmen im Hinblick auf negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, auch in Bezug auf den Klimawandel.
Diese Studie unterstreicht auch die Ziele des europäischen Grünen Deals. Demnach sollte Nachhaltigkeit stärker in die Corporate-Governance-Regeln in der EU eingebettet werden, da sich viele Unternehmen im Vergleich zu ihren langfristigen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsaspekten zu sehr auf die kurzfristige finanzielle Performance fokussieren. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 30.06.20
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.