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Finanzstabilitäts- und Integrationsbericht


Kapitalmarkt- und Bankenunion: Europäische Kommission betont die Bedeutung der weiteren Integration
Die Integration an den Geld-, Anleihe-, Aktien- und Bankenmärkten hat sich 2019 unterschiedlich entwickelt



Die Europäische Kommission hat den jährlichen europäischen Finanzstabilitäts- und Integrationsbericht für 2020 veröffentlicht. Obwohl die Banken seit der Finanzkrise ihre Bilanzen sanieren konnten, kämpfen sie nach wie vor mit geringer Rentabilität und suchen nach neuen Geschäftsmodellen. Immer mehr Tech-Unternehmen treten als Wettbewerber im traditionellen Bankgeschäft auf. Viele Banken in der EU haben sich nach der Finanzkrise von 2008 auf ihre Heimatmärkte zurückgezogen. Um effizientere, wirklich gesamteuropäische Kapital- und Bankenmärkte zu bekommen, braucht es Fortschritte bei der Kapitalmarkt- und Bankenunion.

Zusätzlich zu den Entwicklungen im Bankensektor kombiniert der diesjährige Bericht verschiedene Perspektiven auf die verschiedenen strukturellen Veränderungen, die im europäischen Finanzsystem stattfinden.

Die Integration an den Geld-, Anleihe-, Aktien- und Bankenmärkten hat sich 2019 unterschiedlich entwickelt. An den Geld- und Anleihemärkten nahm die Konvergenz der Preise zu – ein starkes Indiz für mehr Integration. An den Aktienmärkten nahm die Preisintegration jedoch ab und an den Bankmärkten kam sie zum Stillstand, was die Bedeutung der fortgesetzten Bemühungen um die Weiterentwicklung der Kapitalmarkt- und Bankenunion verdeutlicht.

Im gleichen Zusammenhang hat die Europäische Zentralbank auch einen Bericht mit dem Titel "Financial Integration and Structures in the Euro Area" veröffentlicht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 30.06.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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