Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Befugnisse zur Rechtsdurchsetzung


Laut EU-Kommission kann Austausch personenbezogener Daten aus der EU mit elf Drittländern und Gebieten fortgesetzt werden
Aus den Länderberichten geht hervor, dass die einzelnen Länder und Gebiete ihre Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre seit dem Erlass der Angemessenheitsbeschlüsse im Rahmen der Datenschutzrichtlinie von 1995 einer umfassenden Modernisierung unterzogen haben



Die Europäische Kommission hat ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden. Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union an Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay übermittelt werden, weiterhin angemessene Datenschutzgarantien bestehen. Deshalb bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese elf Länder und Gebiete in Kraft, und es gibt keine Beschränkungen für die Datenströme in diese Länder und Gebiete. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern und Gebieten weiter an den EU-Rahmen angeglichen haben und der Schutz personenbezogener Daten verbessert wurde. Die DSGVO hat sich positiv ausgewirkt; so wurden etwa neue individuelle Rechte eingeführt, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständigen Behörden gestärkt und die Vorschriften für internationale Datentransfers modernisiert.

Aus den Länderberichten geht hervor, dass die einzelnen Länder und Gebiete ihre Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre seit dem Erlass der Angemessenheitsbeschlüsse im Rahmen der Datenschutzrichtlinie von 1995 einer umfassenden Modernisierung unterzogen haben. Sie haben ihre Rahmenbedingungen weiter an die DSGVO angeglichen oder zielgerichtete Reformen durchgeführt, mit denen die Garantien für personenbezogene Daten wesentlich gestärkt wurden.

Diese Reformen sorgten beispielsweise dafür, dass die Datenschutzbehörden unabhängiger wurden und mehr Befugnisse zur Rechtsdurchsetzung erhielten. Um einige Lücken zum Datenschutzrahmen der EU zu schließen, haben einige Länder besondere Garantien eingeführt, mit denen der Schutz der Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verbessert und den Europäerinnen und Europäern die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert wird. Die Überprüfung ergab auch, dass die Behörden in den elf Ländern und Gebieten in Bezug auf ihren Zugriff auf Daten – insbesondere für die Strafverfolgung oder die nationale Sicherheit – geeigneten Garantien unterliegen. Dazu gehören wirksame Aufsichts- und Beschwerdemechanismen.

Die Kommission wird die Entwicklungen in den betreffenden Ländern und Gebieten weiter beobachten, insbesondere bei weiteren Gesetzesreformen. Nach der DSGVO ist die Kommission verpflichtet, die Angemessenheitsbeschlüsse regelmäßig zu überprüfen.

Hintergrund
Die im Rahmen der Datenschutzrichtlinie erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse sind auch nach Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 gültig geblieben. Gleichwohl wird in der DSGVO klargestellt, dass Angemessenheitsbeschlüsse lebendige Instrumente sind, die von der Kommission regelmäßig zu überprüfen sind.

Bei ihrer ersten Überprüfung bewertete die Kommission, wie sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern und Gebieten seit dem Erlass der Angemessenheitsbeschlüsse entwickelt haben. Geprüft wurde auch, wie der Datenzugriff des Staates für die Zwecke der Strafverfolgung und der nationalen Sicherheit geregelt ist.

Zeichnen sich in einem Land oder Gebiet mit angemessenem Schutzniveau Entwicklungen ab, die sich negativ auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken würden, kann die Kommission einen Angemessenheitsbeschluss aussetzen, ändern oder zurückziehen.

Insgesamt gibt es 16 Angemessenheitsbeschlüsse, und zwar für Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Kanada (gewerbliche Organisationen), die Republik Korea, Neuseeland, die Schweiz, das Vereinigte Königreich (im Rahmen der DSGVO und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung), die Vereinigten Staaten (für gewerbliche Organisationen, die nach dem Datenschutzrahmen EU-USA zertifiziert sind) und Uruguay.

2019 erkannten die EU und Japan ihre Datenschutzsysteme gegenseitig als gleichwertig an, wodurch der freie Verkehr personenbezogener Daten zwischen ihnen möglich wurde. Mit dieser Vereinbarung wurde der weltweit größte Raum für freie und sichere Datenströme geschaffen. Im Juni 2023 erließ die EU Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich und im Januar 2022 für Südkorea. Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA erlassen.

Eine erste Überprüfung der Vereinbarung mit Japan wurde im April 2023 mit der Annahme eines Berichts abgeschlossen; auch die Durchsetzung der Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten wird von der Kommission überprüft.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 21.02.24
Newsletterlauf: 23.04.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen