Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Industrielles CO2-Management


Ein europäisches Konzept für das industrielle CO2-Management
Europäische Kommission legt dar, wie CO2 nachhaltig abgeschieden, gespeichert und genutzt werden kann, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen



Die Europäische Union ist entschlossen, bis 2050 "Netto-Null"-CO2-Emissionen zu erreichen. Während der Großteil dieser Anstrengungen auf die Senkung der derzeitigen Emissionsniveaus in den kommenden Jahren entfallen wird, werden wir auch Technologien benötigen, die CO2 abscheiden oder es direkt aus der Atmosphäre entnehmen und anschließend speichern oder nutzen können. Diese Technologien werden sich auf Bereiche konzentrieren, in denen es besonders schwierig oder kostspielig ist, Emissionen zu verringern, beispielsweise die Prozessemissionen bei der Zementherstellung oder der energetischen Verwertung von Abfällen. Die Kommission hat daher eine Mitteilung zum industriellen CO2-Management angenommen, in der genauer dargelegt wird, wie diese Technologien dazu beitragen könnten, bis 2040 die Emissionen um 90 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

In der Netto-Null-Industrie-Verordnung hat die Kommission vorgeschlagen, dass die EU bis 2030 eine CO2-Speicherkapazität von mindestens 50 Millionen Tonnen pro Jahr entwickelt. Ausgehend von der Folgenabschätzung zu dem von der EU empfohlenen Klimaziel für 2040 wird diese Zahl bis 2040 auf rund 280 Mio. Tonnen ansteigen müssen. In der Mitteilung zum industriellen CO2-Management wird ein umfassendes politisches Konzept zur Erreichung dieser Ziele dargelegt.

Die heutige Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die auf EU- und nationaler Ebene ergriffen werden müssen, um den Ausbau dieser Technologien und der erforderlichen Infrastruktur zu ermöglichen und in den kommenden Jahrzehnten in Europa einen Binnenmarkt für CO2 zu schaffen. Die Kommission wird mit den Vorbereitungen für ein mögliches künftiges Regulierungspaket für den Transport und die Speicherung von CO2 beginnen, in dem Fragen wie Markt- und Kostenstruktur, der Zugang Dritter, CO2-Qualitätsnormen oder Investitionsanreize für neue Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Kommission hat einen Bericht über das künftige CO2-Transportnetz für Europa und den damit verbundenen Investitionsbedarf veröffentlicht.

Die Kommission wird ferner prüfen, in welchem Umfang direkte Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre (industrielle CO2-Entnahmen) erforderlich sind, um die Emissionsreduktionsziele der EU für 2040 und 2050 zu erreichen, und bewerten, mit welchen Gesamtzielen und strategischen Maßnahmen diese erreicht werden können. Dazu gehört auch eine Prüfung der Frage, wie Entnahmen und dauerhafte Speicherung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) berücksichtigt werden könnten.

Um zur Expansion des Markts für die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2-Emissionen beizutragen, wird die Kommission Leitlinien für die Verfahren zur Genehmigung von Projekten festlegen und einen Atlas potenzieller Speicherstätten erstellen. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission auch ein Aggregationsinstrument entwickeln, um CO2-Lieferanten mit Transportunternehmen und Speicheranlagenbetreibern sowie CO2-Abnehmern zusammen zu bringen. Die Kommission beabsichtigt, für die Nutzung von abgeschiedenem CO2 als Ressource einen klaren Rahmen für die CO2-Bilanzierung zu schaffen, der die Klimavorteile der Nutzung von CO2 als Ressource in industriellen Prozessen widerspiegelt. Dieser wird dazu beitragen, in Industriezweigen die Nutzung von nachhaltigem CO2 zu fördern.

Schaffung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für eine CO2-Wertschöpfungskette in der EU
Damit Projekte im Bereich des industriellen CO2-Managements vor Ort umgesetzt werden, legt die Kommission heute eine Reihe horizontaler Maßnahmen dar, mit denen ein attraktiveres Umfeld für Investitionen geschaffen werden könnte.

>> Investitionen und Finanzierung: Die EU und die Mitgliedstaaten sollten Projekte im Bereich des industriellen CO2-Managements weiter im Rahmen der EU-Energieinfrastrukturprogramme fördern und könnten wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) in Betracht ziehen. Die Kommission wird prüfen, ob bestimmte CO2-Abscheidungsprojekte bereits durch marktbasierte Finanzierungsmechanismen wie Ausschreibungsverfahren (Versteigerungen) als Dienstleistung im Rahmen des Innovationsfonds gefördert werden können.

>> Forschung, Innovation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Die Kommission wird in Betracht ziehen, die Finanzierung für Forschung und Innovation bei Projekten im Bereich des industriellen CO2-Managements im Rahmen bestehender Instrumente aufzustocken, insbesondere durch Horizont Europa und den Innovationsfonds. Die Kommission wird auch die Einrichtung einer Plattform für den Wissensaustausch rund um Projekte zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (Carbon Capture, Use and Storage, CCUS) unterstützen. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission die Öffentlichkeit für diese Technologien sensibilisieren, indem sie u. a. deren Vorteile herausstellt und mögliche Entlohnungen für lokale Gemeinschaften erörtert.

>> Internationale Zusammenarbeit: Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zum Thema industrielles CO2-Management beschleunigen, insbesondere bei der Harmonisierung der Berichterstattung und Erfassung von CO2-Managementtätigkeiten, und sicherstellen, dass internationale Rahmen für die CO2-Bepreisung Entnahmen berücksichtigen, um Emissionen in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren einzudämmen.

Hintergrund
Industrielles CO2-Management bezieht sich auf eine Reihe von Technologien, die darauf abzielen, CO2 abzuscheiden oder direkt aus der Atmosphäre zu entnehmen, es zu transportieren und dauerhaft zu speichern oder zu nutzen. Die Kommission stellt mit der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Richtlinie) bereits einen Rechtsrahmen für den sicheren Transport und die sichere Speicherung von CO2 bereit. Die Abscheidung und Nutzung von CO2 (Carbon Capture and Use, CCU) wird durch die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geregelt, mit der erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und unter anderem Kraftstoffe, die aus abgeschiedenem CO2 hergestellt werden, gefördert werden.

Darüber hinaus bepreist das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) CO2-Emissionen und bietet seit 2013 Anreize für die Abscheidung von CO2 zur dauerhaften Speicherung. Es trägt über den Innovationsfonds auch zur Finanzierung von Projekten im Bereich des industriellen CO2-Managements bei; der Fonds unterstützt bereits ab 2027 die Abscheidung von 10 Mio. t CO2 pro Jahr zur dauerhaften Speicherung. Im Jahr 2022 nahm die Kommission auch einen Vorschlag für einen EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen an. Dadurch werden insbesondere innovative Technologien für die industrielle CO2-Entnahme gefördert, etwa Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und CO2-Speicherung (DACCS).

Die jetzige Strategie folgt auf eine offene öffentliche Konsultation, die 2023 durchgeführt wurde, und baut auf den bereits im Rahmen des CCUS-Forums sowie von mehreren Mitgliedstaaten in diesem Bereich unternommenen Anstrengungen auf. Derzeit haben 20 Mitgliedstaaten Lösungen für das industrielle CO2-Management in ihre Entwürfe der nationalen Energie- und Klimapläne aufgenommen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 22.02.24
Newsletterlauf: 06.05.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen