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In der EU anerkannter Datenvermittler


Daten-Governance-Gesetz: neue Logos für anerkannte Datenmittler und datenaltruistische Organisationen
Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes



Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden. Dem Logo von in der EU anerkannten datenaltruistischen Organisationen muss ein QR-Code mit einem Link zum öffentlichen EU-Register dieser Organisationen beigefügt werden. Dieses Register wird ab dem 24. September 2023 zur Verfügung stehen.

Die Logos wurden im Wege einer Durchführungsverordnung angenommen und werden als Marken eingetragen, um sie vor Missbrauch zu schützen.

Die Ermittlung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen ist Teil der Umsetzung des Daten-Governance-Gesetzes. Datenvermittlungsdienste und altruistische Organisationen, die die darin festgelegten Bedingungen erfüllen und sich für die Verwendung der Logos entscheiden, müssen diese auf jeder Online- und Offline-Veröffentlichung deutlich zeigen. Durch die Verwendung dieser Logos auf EU-Ebene werden anerkannte Dienstleistungen von anderen Diensten unterschieden, das trägt zur Transparenz auf dem Datenmarkt bei.

Daten teilen – zum Wohle der Gesellschaft
Ziel des Data Governance Act sind vertrauenswürdige Tools, über die sich Daten auf einfache Weise zum Wohle der Gesellschaft teilen lassen. Das Wort Altruismus verweist auf den Umstand, dass dies freiwillig und ohne Belohnung geschieht. Die betreffenden Daten haben ein enormes Potenzial, um Forschung voranzutreiben und bessere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, auch in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Mobilität. Die Forschung zeigt, dass zwar grundsätzlich die Bereitschaft besteht, sich an Datenaltruismus zu beteiligen. In der Praxis wird es jedoch durch einen Mangel an Tools für den Datenaustausch behindert. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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