Höchstgehalt von Arsen in Lebensmitteln
Lebensmittelsicherheit: Strengere Grenzwerte für Arsen in Lebensmitteln
Krebsbekämpfung: Chemikalien und verbundenes Krebsrisiko begrenzen oder beseitigen
Die Europäische Kommission verschärft die Vorgaben zum Höchstgehalt von Arsen in Lebensmitteln. Konkret wird die zulässige Konzentration von anorganischem Arsen in weißem Reis gesenkt und es werden neue Grenzwerte für Arsen in vielen alltäglichen Lebensmitteln auf Reisbasis, Säuglingsnahrung, Fruchtsäften und Salz festgelegt. Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: "Wir ergreifen zusätzliche Maßnahmen, um das Expositionsrisiko eines krebserregenden Schadstoffs in unserer Lebensmittelkette weiter zu verringern. Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen die Gewissheit haben, dass die Lebensmittel, die sie verzehren, sicher sind."
Die Festlegung niedrigerer Höchstgehalte ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, der darauf abzielt, das mit Chemikalien in Lebensmitteln verbundene Krebsrisiko zu begrenzen oder zu beseitigen.
Die bestehenden Höchstwerte für Arsen in Lebensmitteln wurden 2015 auf der Grundlage eines EFSA-Gutachtens festgelegt, in dem festgestellt wurde, dass anorganisches Arsen Haut-, Blasen- und Lungenkrebs verursachen kann. Arsen kommt in geringen Konzentrationen in Gestein, Boden und natürlichem Grundwasser vor. Menschen nehmen es hauptsächlich über Lebensmittel und Trinkwasser auf. Industrielle Emissionen wie der Bergbau und die Verbrennung fossiler Brennstoffe können zu höheren Arsenkonzentrationen in der Umwelt beitragen, ebenso wie die Verwendung von Düngemitteln, Holzschutzmitteln, Insektiziden oder Herbiziden, die diesen Schadstoff enthalten. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 12.06.23
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.