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Gebühr ab voraussichtlich im Herbst 2023


Gesetz über digitale Dienste (DSA): EU-Kommission legt Vorschlag zu Aufsichtsgebühren für große Plattformen vor
Der Vorschlag der Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest



Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.

Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DSA als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten.

Die Entscheidung folgt auf eine öffentliche Konsultation, die zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 stattfand. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU keine Einwände erheben, wird die delegierte Verordnung in Kraft treten.

Der Vorschlag der Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest.

Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als VLOP oder VLOSE benannt wurden, werden vier Monate nach ihrer Benennung auf der Grundlage von Nutzerzahlen, die bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht werden mussten, anwendbar. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 12.06.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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