Gebühr ab voraussichtlich im Herbst 2023
Gesetz über digitale Dienste (DSA): EU-Kommission legt Vorschlag zu Aufsichtsgebühren für große Plattformen vor
Der Vorschlag der Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine noch nie dagewesene öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der Europäischen Union. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben.
Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DSA als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten.
Die Entscheidung folgt auf eine öffentliche Konsultation, die zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 stattfand. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU keine Einwände erheben, wird die delegierte Verordnung in Kraft treten.
Der Vorschlag der Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten und zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest.
Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als VLOP oder VLOSE benannt wurden, werden vier Monate nach ihrer Benennung auf der Grundlage von Nutzerzahlen, die bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht werden mussten, anwendbar. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 12.06.23
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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