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Geschützte geographische Angabe


EU-Kommission genehmigt "Oktoberfestbier" als neue geschützte geografische Angabe
Schutz-Siegel gilt auch schon für andere bayerische Spezialitäten



Die EU-Kommission hat "Oktoberfestbier" als eine neue "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.

Der Bierherstellungsprozess, der im Stadtgebiet der Stadt München stattfindet, beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und endet mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichert sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reift bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt hat. Eine Besonderheit des Bieres ist die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu ca. 250 m Tiefe) entsteht.

Das Ansehen und die Besonderheit des "Oktoberfestbiers" sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests in München.

Innovationen im Brauprozess
Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht u. a. darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das "Oktoberfestbier" speziell für das Oktoberfest gebraut wird, hat erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Auf leeren Magen muss das Oktoberfestbier dabei übrigens nicht getrunken werden: Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der eAmbrosia-Datenbank zu finden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 18.01.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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