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Hilfestellung beim "Gender-Budgeting"


Gleichstellung: EU-Kommission fördert "Gender-Budgeting"-Projekt in Deutschland
Strukturierung von Ausgaben und Steuern in einer Weise, die die Gleichstellung der Geschlechter fördert



Die Europäische Kommission fördert ein neues Projekt, das Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten bei Gleichstellungsmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung Hilfestellung geben soll. Das Projekt wird nationale und regionale Verwaltungen dabei unterstützen, öffentliche Gelder so zu investieren, dass sie Männern und Frauen gleichermaßen zugute kommen. Finanziert wird das Projekt durch das Instrument für technische Unterstützung (TSI).

Durch Workshops, Konferenzen, Schulungen und Studienbesuche werden die Teilnehmer aus den öffentlichen Verwaltungen neue Instrumente, Fähigkeiten und Kenntnisse erlangen, um Gesetze und Haushaltsmittel so zu planen, dass Bürgerinnen und Bürger weder direkt noch indirekt aufgrund ihres Geschlechts ausgeschlossen werden.

An dem Projekt nehmen neun nationale und regionale Verwaltungen aus sieben Mitgliedstaaten teil, die einen Antrag auf Unterstützung gestellt haben: Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Rumänien.

Es wird nützliche Empfehlungen für politische Entscheidungsträger zum so genannten "Gender-Budgeting" hervorbringen, d. h. zur Strukturierung von Ausgaben und Steuern in einer Weise, die die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Wirksame Maßnahmen könnten zum Beispiel bezahlten Elternurlaub, gleiche Bezahlung und geschlechtsspezifische Rentenreformen umfassen.

Dieses Projekt läuft bis Dezember 2024. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.11.22
Newsletterlauf: 06.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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