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Risiken von Greenwashing verringern


Nachhaltiges Finanzwesen: Europäische grüne Anleihen ab 2024
Mit der Verordnung wird erstmals auch ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Bewerter geschaffen




Die EU wird ab 2024 einen neuen Standard für europäische grüne Anleihen einführen. EU-Parlament und Rat haben eine politische Einigung über die entsprechende Verordnung erzielt, die den freiwilligen und hochwertigen Standard etabliert. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion erklärte: "Mit dem europäischen Standard für grüne Anleihen schaffen wir einen neuen Goldstandard, der denjenigen Unternehmen zur Verfügung steht, die bei der Nachhaltigkeitswende an vorderster Front stehen wollen."

Der europäische Standard für grüne Anleihen (EUGBS) wird Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die Mittel für grüne Investitionen auf den Kapitalmärkten aufnehmen möchten, frei zugänglich sein. Dies ermöglicht es Anlegern, leichter zu bewerten, ob ihre Investitionen nachhaltig sind, um so die Risiken von Greenwashing zu verringern.

Aufsicht über externe Bewerter
Mit der Verordnung wird erstmals auch ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Bewerter geschaffen. Externe Bewerter spielen derzeit eine wichtige Rolle auf dem Markt, indem sie grüne Anleihen im Einzelnen bewerten und Anlegern ihre Umweltfreundlichkeit bestätigen.

Kommissarin McGuinness sagte dazu: "Unter der Leitung Europas und europäischer Emittenten wächst der Markt für grüne Anleihen zu einer wichtigen Finanzierungsquelle für Unternehmen, die umfangreiche klimafreundliche Investitionen wie erneuerbare Energien, saubere Verkehrsmittel und energieeffiziente Gebäude finanzieren müssen."

Die erste Anwendung der Verordnung über europäische grüne Anleihen wird ab 2024 möglich sein. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 13.06.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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