Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Funktionieren der Aktienmärkte sicherstellen


Aktionärsrechte: Neue Regeln verbessern Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären
Die Richtlinie über die Aktionärsrechte soll die Kommunikation börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette, und fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern



Neue EU-Regeln sind in Kraft getreten, die die Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Aktionären verbessern sollen. Unter der neugefassten Richtlinie über die Aktionärsrechte sind institutionelle Investoren und Vermögensverwalter dazu verpflichtet, Informationen über ihre Anlagestrategien und Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen. "Gerade, wenn Sitzungen nicht persönlich stattfinden können, wie wir es in den letzten Monaten erlebt haben, ist es wichtig, die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese neuen Regeln sind ein wichtiges Puzzlestück für die wirksame Anwendung der Richtlinie über Aktionärsrechte", so EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Er sagte weiter: "Sie werden sicherstellen, dass die Aktionäre alle Informationen in transparenter Weise erhalten, damit sie ihre Befugnisse in vollem Umfang ausüben können - einschließlich der Stimmrechte, wo immer sie sich befinden."

Die Richtlinie über die Aktionärsrechte soll die Kommunikation börsennotierter Gesellschaften mit ihren Aktionären verbessern, insbesondere die Übermittlung von Informationen über die Intermediärskette, und fordert, dass die Intermediäre die Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung, einschließlich der Ausübung des Stimmrechts, finanzielle Rechte sowie das Recht, Gewinnausschüttungen zu erhalten oder an anderen Unternehmensereignissen teilzunehmen, die vom Emittenten oder einem Dritten initiiert werden.

Die in Kraft getretene Verordnung zielt darauf ab zu verhindern, dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Aktionärsrechte unterschiedlich umgesetzt werden, was zur Festlegung inkompatibler nationaler Standards führen könnte, die Risiken und Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten erhöhen, ihre Wirksamkeit und Effizienz beeinträchtigen und zu zusätzlichen Belastungen für die Intermediäre führen würde. Die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen sollte eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung sowie die Interoperabilität zwischen Intermediären, Emittenten und ihren Aktionären ermöglichen und so das effiziente Funktionieren der Aktienmärkte der Union sicherstellen.

Die harmonisierte Übermittlung von Informationen wird zu einer effizienten und zuverlässigen Interoperabilität zwischen Intermediären, dem Emittenten und den Aktionären beitragen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 11.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen