Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Förderung der Stromerzeugung


Stromerzeugung aus Biomasse/Biogas: Kommission genehmigt Änderungen deutscher Beihilfe
Anreize schaffen für die Verfügbarkeit von Erneuerbaren



Die Europäische Kommission hat Änderungen von zwei deutschen Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie können damit auch über den Jahreswechsel hinaus verlängert werden. Die Maßnahmen wurden ursprünglich im Dezember 2022 zusammen mit dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (SA.102084) genehmigt. Die beiden Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas sollen im Einklang mit den Zielen des REPowerEU-Plans befristete Anreize schaffen, um auf kosteneffizienter Weise die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollten 2023 auslaufen.

Deutschland hat der Kommission seine Absicht mitgeteilt, die beiden Maßnahmen wie folgt zu ändern und zu verlängern:
>> Erhöhung des Anteils der geförderten Kapazität von 45 Prozent auf 100 Prozent für Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2024;
>> Befreiung der Begünstigten bis zum 30. April 2024 von der Verpflichtung zur Verwendung von mindestens 30 Prozent Dung in Biomasseanlagen.

Die Maßnahmen wirken sich auf das Budget von rund 300 Millionen Euro aus.

Notwendig, angemessen und verhältnismäßig
Die Kommission hat die Änderungen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, wonach die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unterstützen können, und der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft:

Die Kommission stellte fest, dass die deutschen Maßnahmen nach wie vor notwendig und angemessen sind, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu steigern. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nach wie vor verhältnismäßig sind, da die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, das erforderlich ist, um einen vorübergehenden Anreiz zur Steigerung der Stromerzeugung aus Biomasse zu gewährleisten, und keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben werden. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Änderungen der deutschen Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 19.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen