Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sanierung einer ehemaligen Chemikalienlagerstätte


Umwelt: Kommission fordert Italien nachdrücklich zur Einhaltung des EU-Umweltrechts auf
Der Fall betrifft die Sanierung eines ehemaligen Industriegebiets in Cengio, zu dem auch eine bodenkontaminierte Deponie für gefährliche Abfälle gehörte


(17.03.11) - Die Europäische Kommission fordert Italien auf, den EU-Vorschriften nachzukommen und sicherzustellen, dass ein Projekt zur Sanierung einer ehemaligen Chemikalienlagerstätte in Ligurien die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet. Bisher hat Italien diesbezüglich keine Garantien gegeben. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik stellt die Kommission Italien daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu. Italien hat zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Reagiert Italien nicht in angemessener Weise, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit der Sache befassen.

Der Fall betrifft die Sanierung eines ehemaligen Industriegebiets in Cengio, zu dem auch eine bodenkontaminierte Deponie für gefährliche Abfälle gehörte. Nach der Richtlinie 85/337/EWG (Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen) müssen Projekte, bei denen unter anderem aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen (UVP) unterzogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für Abfallbeseitigungsanlagen, die gefährliche Abfälle deponieren, verbindlich. Das betreffende Sanierungsprojekt wurde von den italienischen Behörden jedoch ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt.

Da der betreffende Standort weder als Deponie noch als sanierte Deponie anerkannt wird, wurden möglicherweise auch die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassenen strengen Auflagen der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponie-Richtlinie) nicht eingehalten.

Deponien, auf denen gefährliche Abfälle gelagert werden, können Umwelt und Gesundheit extrem gefährden, da giftige Chemikalien ins lokale Grundwasser durchsickern können. Nach der Deponie-Richtlinie müssen sie daher sehr sorgfältig gebaut, bewirtschaftet sowie vor und nach ihrer Schließung überwacht werden.

Die Kommission hat Italien am 9. Oktober 2009 in einem Fristsetzungsschreiben aufgefordert sicherzustellen, dass diese Kategorie potenziell umwelt- und gesundheitsschädigender Projekte in Einklang mit der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Deponie-Richtlinie genehmigt, bewirtschaftet und nach ihrer Schließung überwacht wird. Da Italien der Kommission nicht glaubhaft nachgewiesen hat, dass die genannten Auflagen in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt erfüllt sind, wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrundinformationen
Nach der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen mögliche Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt ermittelt und geprüft werden, bevor die Projekte anlaufen können. Auf diese Weise können die Planer ihre Projekte anpassen und negative Folgen bereits im Vorfeld minimieren.

Die Deponie-Richtlinie soll die negativen Auswirkungen von Abfalldeponien auf die Umwelt und insbesondere auf Oberflächengewässer, Grundwasser, Böden, Luft und die Gesundheit des Menschen verhindern oder reduzieren und enthält strikte Leitlinien für die Deponiebewirtschaftung.

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_de.htm
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen