Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kapazitätsanhäufung im Verteilernetz


Kartellrecht: Kommission leitet Prüfverfahren gegen etablierten tschechischen Stromversorger CEZ ein
Die Kommission hat nicht zum ersten Mal mit dem Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Energiewirtschaft zu tun


(21.07.11) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eröffnet, um zu prüfen, ob der in der Tschechischen Republik etablierte Stromversorger CEZ a.s. seine marktbeherrschende Stellung auf dem tschechischen Strommarkt insbesondere dadurch missbraucht haben könnte, dass er den Markt unter Verletzung des EU-Kartellrechts (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gegen Wettbewerber abgeschottet hat. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass der Kommission Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, sondern nur, dass sie die Sache vorrangig behandeln wird.

Im November 2009 führte die Kommission Nachprüfungen in den Räumlichkeiten von CEZ und anderen Unternehmen durch. Die Kommission befürchtet, dass das Verhalten von CEZ, insbesondere die Kapazitätsanhäufung im Verteilernetz, den Eintritt von Wettbewerbern in den tschechischen Stromgroßhandelsmarkt verhindert haben könnte.

Für den Abschluss von Kartellverfahren gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer Untersuchung hängt u. a. davon ab, wie komplex der betreffende Fall ist und inwieweit die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen.

Die Kommission hat nicht zum ersten Mal mit dem Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Energiewirtschaft zu tun. In den letzten Jahren ergingen zahlreiche Beschlüsse im Gas- und Stromsektor, etwa betreffend E.ON auf dem deutschen Stromgroßhandels- und Regelenergiemarkt, EDF auf dem französischen Strommarkt oder den schwedischen Übertragungsnetzbetreiber Svenska Kraftnät.

Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für diesen Verfahrensschritt ist Artikel 11 Absatz 6 der Kartellrechtsverordnung (Verordnung des Rates Nr. 1/2003).

Artikel 11 Absatz 6 der Kartellrechtsverordnung enthebt die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten ihrer Zuständigkeit für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften, wenn die Kommission ein Verfahren eingeleitet hat. Laut Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung dürfen die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, welchen die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt.

Die Kommission hat die Parteien und die Wettbewerbsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten von der Einleitung eines Verfahrens in dieser Sache unterrichtet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen