Freier Verkehr von Eisenbahnkomponenten
Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal zur Umsetzung von EU-Vorschriften über harmonisierte Bahnsysteme auf
Die Interoperabilität ist eine europäische Initiative und dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren kann
(12.06.12) - Die Europäische Kommission hat Deutschland, Frankreich, Polen und Portugal heute mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt, weil sie noch keine Vorschriften erlassen haben, um die Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist endete am 31. Dezember 2011. Wird diesen Stellungnahmen der Kommission nicht nachgekommen, so kann dies eine Klage vor dem Gerichtshof nach sich ziehen.
Die EU-Vorschriften
Mit der Richtlinie 2011/18/EU werden vorangegangene Interoperabilitätsrichtlinien geändert, indem bestimmte Anpassungen an der Beschreibung der Bahnsysteme vorgenommen und die Verfahren für die Prüfung dieser Systeme definiert werden.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Die Interoperabilität ist eine europäische Initiative und dient der Verbesserung der Wettbewerbsposition des Bahnsektors, damit er wirksamer mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren kann. Dies geschieht mit Hilfe eines Rechtsrahmens, der die technische Harmonisierung und Normung der europäischen Eisenbahnen fördert und einheitliche Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Eisenbahnausrüstungen vorsieht.
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass die für die Durchführung der Prüfverfahren benannten nationalen Stellen nicht denselben Rechtsrahmen zugrunde legen. Dies wiederum würde den freien Verkehr von Eisenbahnkomponenten und -ausrüstungen innerhalb des EU-Markts beeinträchtigen. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.