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Wettbewerb auf den Glasmärkten


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Mehrheitsbeteiligung des japanischen Glasherstellers Asahi Glass an deutschem Glashersteller Interpane
Geplantes Vorhaben wird sich nicht wesentlich auf die Marktstrukturen auswirken - Nach dem Zusammenschluss wird das Unternehmen dem Wettbewerbsdruck mehrerer ernstzunehmender Konkurrenten ausgesetzt sein


(12.06.12) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Interpane International Glas GmbH (Deutschland) und Interpane Glass Holding AG (Schweiz) (zusammen "Interpane") durch die AGC Glass Europe SA (Belgien), die von Asahi Glass Co., Ltd. (Japan) kontrolliert wird, nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der derzeitige Eigentümer von Interpane, die Familie Hesselbach, wird die verbleibenden Teile des Unternehmens (auch eine Mehrheitsbeteiligung) über ihre Holdinggesellschaft Helgejos Glass Holding AG halten. Sowohl Interpane als auch Asahi sind in der Herstellung und Verarbeitung von Flachglas tätig. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keine Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde, da das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss ausreichendem Wettbewerb ausgesetzt sein würde.

Die Kommission untersuchte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf einer Reihe von Glasmärkten, nämlich für Rohfloatglas, reflexfreies Glas, Verbundglas, Thermopane-Scheiben, gehärtetes Glas, Silberglas, feuerfestes Glas, Walz- und Drahtglas und Solarglas.

Dabei kam sie zu dem Schluss, dass sich das geplante Vorhaben nicht wesentlich auf die Marktstrukturen auswirken würde und das Unternehmen nach dem Zusammenschluss dem Wettbewerbsdruck mehrerer ernstzunehmender Konkurrenten ausgesetzt wäre.

Das Vorhaben wurde am 17. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
AGC Glass Europe SA (Belgien) ist ein in Brüssel ansässiges Unternehmen, das in der Herstellung und Verarbeitung von Flachglas für das Baugewerbe, die Automobilbranche, die Solarindustrie und spezialisierte Branchen tätig ist. Es ist Teil der Asahi-Gruppe, einem in den Bereichen Glas, Elektronik und Display-Produkte, Chemikalien und andere Produkte wie Keramik tätigen japanischen Konzern.

Interpane International Glas GmbH mit Sitz in Lauenförde (Deutschland) ist in der Herstellung und Verarbeitung von Architekturglas tätig und hat Produktions- und Verarbeitungsstätten in Deutschland, Österreich und Frankreich. Die Interpane Glass Holding AG (Schweiz) wird nach der Übernahme die Solarglassparte der Interplane-Gruppe und die Interpane International Glas GmbH die verbleibenden Geschäftsbereiche halten.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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