Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überschuss an Zertifikaten aufgebaut


Emissionshandel: Europäische Kommission bereitet Änderung des Zeitplans für die Versteigerung von Emissionszertifikaten vor
In der dritten Phase des EU-EHS – von 2013 bis 2020 – werden sehr viele Zertifikate versteigert werden, wobei die Einnahmen den Mitgliedstaaten zugutekommen


(06.08.12) - Mitte April hat die Europäische Kommission die Überarbeitung des Zeitplans für Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) eingeleitet. Jetzt schlägt sie einen Beschluss zur Klarstellung der den Zeitplan für die Versteigerung von Emissionszertifikaten betreffenden Bestimmungen der EU-EHS-Richtlinie vor.

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard kommentierte: "Im EU-EHS hat sich über die letzten Jahre ein immer größerer Überschuss an Zertifikaten aufgebaut. Es wäre nicht klug, einen Markt bewusst weiter zu fluten, auf dem bereits ein Überangebot besteht. Deshalb hat die Kommission den Weg für eine Änderung des Zeitplans für die Versteigerung von Zertifikaten freigemacht. Durch diese kurzfristige Maßnahme wird das Funktionieren des Marktes verbessert. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können alle erforderlichen Entscheidungen vor dem nächsten, Anfang 2013 beginnenden Versteigerungszeitraum getroffen werden. Nun sind das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten am Zug. Nach der Sommerpause wird die Kommission auch die Optionen für die langfristigen Strukturmaßnahmen abschließend ausarbeiten."

In der dritten Phase des EU-EHS – von 2013 bis 2020 – werden sehr viele Zertifikate versteigert werden, wobei die Einnahmen den Mitgliedstaaten zugutekommen.

Verschiebung von Versteigerungsmengen
Der Zeitplan, d. h. die Aufteilung der verfügbaren Zertifikate auf die acht Jahre des dritten Handelszeitraums, wurde 2010 in einer Verordnung der Kommission festgeschrieben. 2011 wurde eine Änderung dieses Zeitplans beschlossen, durch die ein Teil der Versteigerungsmengen von 2013 und 2014 in das Jahr 2012 vorgezogen wurde, um einen geordneten Übergang zwischen den Handelszeiträumen 2 und 3 sicherzustellen. Aufgrund makroökonomischer Entwicklungen in den vergangenen Jahren sollte über eine weitere Änderung des Zeitplans zur Verschiebung eines Teils der Versteigerungsmengen aus den Jahren 2013 bis 2015 auf das Ende des dritten Handelszeitraums nachgedacht werden.

Um dies in Angriff zu nehmen und dem Markt die erforderliche Stabilität für eine solche mögliche Änderung des Zeitplans zu verleihen, schlägt die Kommission eine spezifische technische Änderung der EU-EHS-Richtlinie vor, durch die klargestellt werden soll, dass der Zeitplan für Versteigerungen innerhalb eines Handelszeitraums aufgrund außergewöhnlicher Umstände durch eine Änderung der betreffenden Verordnung von der Kommission angepasst werden kann, um das ordnungsgemäße Funktionieren des CO2-Markts zu gewährleisten.

Um frühzeitig Stellungnahmen der Mitgliedstaaten einzuholen, unter anderem zur Menge der Zertifikate, deren Versteigerung verschoben werden sollte, übermittelt die Kommission dem EU-Ausschuss für Klimaänderung einen Entwurf für eine künftige Änderung der Versteigerungsverordnung.

Weitere Informationen finden sich in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. Später im Jahr wird die Kommission einen ersten Bericht zum Funktionieren des CO2-Markts in der EU vorlegen. Dies bietet die Gelegenheit zu einer eingehenden Diskussion darüber, welche Strukturmaßnahmen erforderlich sein könnten, um den Herausforde­rungen im EU-EHS erfolgreich zu begegnen.

Hintergrund: Dritter Handelszeitraum des EU-EHS
Das EU-EHS umfasst etwa 11.000 Industrieanlagen und 45 Prozent der Emissionen der EU. Ab diesem Jahr ist auch die Luftfahrt Teil dieses Systems.

Im dritten Handelszeitraum (2013-2020) müssen die Emissionen aus Industrieanlagen auf 21 Prozent unter den Stand von 2005 gesenkt werden.

Die wichtigsten Neuerungen im dritten Handelszeitraum sind:

>> der Übergang von Grenzwerten für die Mitgliedstaaten zu einem einzigen EU-weiten Grenzwert pro Sektor;

>> der Übergang von einer weitgehend kostenlosen Zuteilung zu einer Zuteilung von mehr als der Hälfte der Zertifikate durch Versteigerungen;

>>die Harmonisierung der Regeln für kostenlose Zuteilungen auf der Grundlage ehrgeiziger EU-weiter Benchmarks.

Weitere Informationen über das EU-EHS finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htmRelevante Dokumente stehen auf folgender Website zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/auctioning/third/documentation_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen