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Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien


Binnenmarktanzeiger: Bemühungen der Mitgliedstaaten um Realisierung des Binnenmarkts allmählich erfolgreich
In den letzten zwölf Monaten ist es den Mitgliedstaaten auch gelungen, die durchschnittliche zusätzliche Zeit, die sie für die Umsetzung der EU-Richtlinien in ihr nationales Recht benötigen, um fast 40 Prozent zu verkürzen


(25.03.11) - Trotz der schwierigen Zeiten erzielen die Mitgliedstaaten bei der fristgerechten Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in nationales Recht weiterhin gute Ergebnisse – so das Fazit der Europäischen Kommission in der jüngsten Ausgabe ihres Binnenmarktanzeigers. Im Schnitt sind 0,9 Prozent der Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, noch nicht in nationales Recht umgesetzt, eine Zahl, die in den letzten sechs Monaten stabil geblieben ist. Damit erfüllen die Mitgliedstaaten gerade noch die Vorgabe, allerdings nur knapp, haben die Staats- und Regierungschefs doch 2007 dafür 1,0 Prozent als Ziel festgesetzt.

In den letzten zwölf Monaten ist es den Mitgliedstaaten auch gelungen, die durchschnittliche zusätzliche Zeit, die sie für die Umsetzung der EU-Richtlinien in ihr nationales Recht benötigen, um fast 40 Prozent zu verkürzen. Was die Anwendung des EU-Rechts betrifft, so hat die Zahl der Vertragsverletzungen im Vergleich zum Niveau von vor sechs Monaten um 11 Prozent abgenommen. Vor allem Griechenland, Portugal und Luxemburg haben ihren Rückstand erheblich abgebaut, während Malta nach wie vor der Klassenbeste bleibt. Dieser Binnenmarktanzeiger hebt die von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen hervor, die von Erfolg gekrönt waren.

Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, erklärte dazu: "Trotz der derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten freut es mich zu sehen, dass die Regierungen bei ihren Anstrengungen auf dem Gebiet der Einhaltung der Fristen für die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften in ihre nationalen Gesetze nicht nachlassen. Selbst einige Länder, die von der Krise am stärksten betroffen waren, verschanzten sich nicht hinter protektionistischen Maßnahmen, sondern haben die Binnenmarktvorschriften weiterhin eingehalten. Diese Haltung zeigt wiederum, dass man sich durchaus der Tatsache bewusst ist, dass Europa einen gut funktionierenden Binnenmarkt benötigt. Er ist und bleibt unsere Quelle für nachhaltiges Wachstum."

Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien
Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit – also der Prozentsatz der nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten Binnenmarktrichtlinien – der 27 Mitgliedstaaten blieb mit 0,9 Prozent unverändert.

Die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten, die das Umsetzungsdefizitziel von 1 Prozent erreichte, stieg von 18 auf 20 Mitgliedstaaten.

Insgesamt haben sechs von 20 Mitgliedstaaten, die das 1- Prozent-Ziel erfüllten, ihr Umsetzungsdefizit im Vergleich zum Stand von vor sechs Monaten auf gleichem Niveau gehalten oder verbessert, und zwar Malta, Irland, Portugal, Griechenland, Luxemburg und Lettland. Diese Länder haben bewiesen, dass es trotz der schwierigen Zeiten nach wie vor möglich ist, die Umsetzungsergebnisse beizubehalten oder noch weiter zu verbessern.

Griechenland, Portugal und Luxemburg verzeichneten die größten Fortschritte und erzielten damit bislang die besten Ergebnisse. Genau vor sechs Monaten wiesen sie das höchste Umsetzungsdefizit in der EU (2,4 Prozent, 2,1 Prozent bzw. 1,5 Prozent) auf. Dass es vor allem diesen drei Mitgliedstaaten gelungen ist, ihr Umsetzungsdefizit deutlich zu senken und dabei zum ersten Mal das Umsetzungsdefizitziel von 1 Prozent zu erreichen, ist besonders begrüßenswert.

Malta ist nach wie vor der Spitzenreiter bei der Umsetzung der Richtlinien – nur zwei stehen noch aus.

Demgegenüber liegen sieben Mitgliedstaaten über dem Umsetzungsziel von 1 Prozent: Österreich, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Ungarn, Polen und Italien. Italien verdoppelte sein Defizit von 1,1 Prozent auf 2,1 Prozent und verzeichnet nun das höchste Umsetzungsdefizit aller 27 Mitgliedstaaten.

Vor einem Jahr benötigten die Mitgliedstaaten nach Ablauf der Umsetzungsfrist im Schnitt noch 9 Monate, bis dass sie die EU-Richtlinien umgesetzt hatten. Darauf hin rief die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, sich stärker anzustrengen, um die Umsetzungsfristen zu verkürzen. Zurzeit haben es die Mitgliedstaaten geschafft, die durchschnittliche Verzögerung bei der Umsetzungsfrist auf 5,8 Monate oder beinahe um 40 Prozent zu verringern.

Vertragsverletzungen
Die Gesamtzahl der Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ist in den letzten sechs Monaten um 11 Prozent zurückgegangen. In den vergangenen Jahren hat die Kommission eine Reihe alternativer Verfahren zur Problemlösung und Behandlung von Beschwerden1 eingeführt, die diesen Rückgang erheblich beeinflusst haben.

Nach wie vor betreffen die meisten Verfahren die Bereiche "Steuern und Zollunion" sowie "Umwelt".

Derzeit liegt die durchschnittliche Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren bei 40 pro Mitgliedstaat gegenüber 46 sechs Monate zuvor. Derzeit entfallen die meisten Vertragsverletzungsverfahren auf Belgien, gefolgt von Griechenland und Italien.

Die durchschnittliche Zeit zur Behebung der Vertragsverletzungen ist für die EU15-Länder leicht zurückgegangen, für die EU12-Länder aber gestiegen.

Obwohl die Mitgliedstaaten zu sofortigem Handeln verpflichtet sind, lassen sie sich mit der Umsetzung von Gerichtshofurteilen Zeit - im Schnitt mehr als 18 Monate.

Die größten Verzögerungen sind in Irland zu verzeichnen - dort dauert es im Schnitt nahezu 25 Monate, bis einem Urteil Folge geleistet wird.

Durchsetzungstabelle zum Binnenmarkt
Sie bietet einen Überblick darüber, inwieweit die Mitgliedstaaten die Binnenmarktregeln umgesetzt haben und anwenden. Damit die Regeln in der Praxis wirksam sind, reicht es nicht aus, dass sie fristgerecht umgesetzt werden. Entscheidend ist, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt und korrekt angewandt werden.

Aus der Tabelle geht hervor, dass lediglich eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten - unter Berücksichtigung verschiedener Durchsetzungsindikatoren - bessere Ergebnisse als das EU-Mittel erzielt. Malta erzielt wiederum die besten Ergebnisse.

Im Mittelpunkt: Einige nationale Erfolgsgeschichten
Griechenland, Portugal und Luxemburg haben ihr Umsetzungsdefizit erheblich reduziert, wohingegen Malta nach wie vor das geringste Defizit aufweist. Zur Förderung vorbildlicher Praktiken enthält diese Ausgabe des Binnenmarktanzeigers ein Kapitel, das die Erfolgsgeschichten hinter diesen von den Mitgliedstaaten eingeführten Mechanismen beleuchtet.

Der neueste Binnenmarktanzeiger in voller Länge unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/score/index_de.htm

Bei CHAP handelt es sich um eine von der Kommission 2009 entwickelte Datenbank zur Registrierung und Behandlung von Beschwerden und Informationsersuchen im Hinblick auf die Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten.
(Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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