Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Absicherung von Verbindlichkeiten


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission gibt grünes Licht für dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken
Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind


(28.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine dänische Garantieregelung für Verbindlichkeiten fusionierender Banken genehmigt. Sie hat festgestellt, dass diese Regelung mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, da ein echtes Marktversagen beseitigt werden soll, die Maßnahme nicht diskriminierend ist und von dem fusionierten Unternehmen Rentabilität fordert.

Nach der Regelung könnte jede in Dänemark ansässige Bank bzw. Tochtergesellschaft einer ausländischen Bank im Falle eines Zusammenschlusses mit einer anderen in Dänemark ansässigen Bank staatliche Garantien für ihre Verbindlichkeiten erhalten, falls sich eine dieser Banken in Schwierigkeiten befindet oder in Schwierigkeiten geraten dürfte. Allerdings muss die dänische Finanzaufsichtsbehörde das fusionierte Unternehmen als rentabel eingestuft haben.

Darüber hinaus darf die Bilanzsumme des fusionierten Unternehmens nicht über 3 Mrd. EUR liegen. Dies steht mit den in der dänischen Abwicklungs- und der Ausgleichsregelung festgelegten Schwellenwerten im Einklang. Zusammenschlüsse, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind zwecks Überprüfung gemäß den Beihilfevorschriften einzeln bei der Kommission anzumelden.

Der dänische Bankensektor ist stark zersplittert und umfasst viele kleine Banken, die auf lokaler Ebene tätig sind. Diese Banken haben Schwierigkeiten, auf internationalen Geld- und Kapitalmärkten Kredite zu erhalten, da diese Märkte aufgrund der Finanzkrise noch nicht wieder einwandfrei funktionieren. Banken mit Konsolidierungsbestrebungen könnten in diesem Kontext aus finanziellen Erwägungen auf einen Zusammenschluss verzichten.

Die Kommission stellte daher fest, dass die Regelung mit ihren Vorschriften für staatliche Beihilfen für Banken während der Finanzkrise im Einklang steht. Das gesamte Budget der Regelung umfasst 50 Mrd. DKK (rund 6,7 Mrd. EUR). Maximal ein Drittel des Gesamtbudgets der Regelung darf zur Absicherung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren verwendet werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen