Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen


Umwelt: Umweltverträglichkeitsprüfung jetzt noch benutzerfreundlicher
Mit Umweltprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energie-Projekten geprüft und berücksichtigt werden


(28.02.12) - Um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen, hat die Kommission alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst. Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren Änderungen wurden zu einer kompakteren, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung vereint, die heute in Kraft tritt.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Die UVP-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Entwurf von Bauvorhaben. Mit den Änderungen soll der Aufbau der Richtlinie vereinfacht werden, indem sie rechtlich klarer und verständlicher gemacht wird und sich leichter durchsetzen lässt. Diese Initiative ist Teil der Überarbeitung der UVP-Richtlinie. Mit dem im Jahr 2010 begonnenen Prozess soll der Umweltschutzfaktor der Richtlinie erhöht und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert werden."

Diese "Kodifizierung" ist Teil der laufenden Bemühungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds der EU. Das heißt, dass die UVP-Richtlinie und all ihre späteren Änderungen jetzt zu einem einzigen transparenten und verständlichen Rechtsakt zusammengeführt wurden, ohne die ursprünglichen Vorschriften zu ändern. Ebenso wie die bestehenden Vorschriften wurde die kodifizierte Fassung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Übersetzungen der neuen Fassung wurden ebenfalls überarbeitet, um Unklarheiten aufgrund missverständlicher Formulierungen oder sprachlicher Fehler auszuräumen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben die kodifizierte UVP-Richtlinie am 13. Dezember 2011 angenommen, und sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie 2011/92/EU veröffentlicht.

Mit Umweltprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Dämmen, Autobahnen, Flughäfen, Fabriken und Energie-Projekten geprüft und berücksichtigt werden, bevor die zuständige Behörde des Mitgliedstaats eine Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens fällt. Die gemeinsamen Grundsätze der Umweltprüfung einzelner öffentlicher und privater Vorhaben wurden ursprünglich 1985 in der UVP-Richtlinie festgelegt und in den Jahren 1997, 2003 und 2009 geändert.

Nächste Schritte
Die Überarbeitung der UVP-Richtlinie wird später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann wird die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kodifizierten Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen wird der Schwerpunkt stärker auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger auf ihrem Aufbau liegen.

Hintergrund
Mit der UVP-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt und geprüft. Die Bauträger können ihre Vorhaben dann anpassen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren, bevor sie auftreten, oder die zuständigen Behörden können Abhilfemaßnahmen in die Genehmigung des Vorhabens einarbeiten.

Die Richtlinie sieht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren vor. Während das Vorhaben geprüft wird, müssen die Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit auf dem Laufenden gehalten werden und haben die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen des Bauträgers zu äußern, so dass die zuständigen Behörden und der Bauträger fundierte Entscheidungen treffen können.

Weitere Informationen:
Der kodifizierte Text der UVP-Richtlinie steht zur Verfügung unter:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2012:026:SOM:DE:HTML

Siehe auch:
Weitere Informationen über die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung:
http://ec.europa.eu/environment/eia/eia-legalcontext.htm
http://ec.europa.eu/environment/eia/conference.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen