Out: Sektorspezifisches Kartellrecht
Kartellrechts-Compliance: Europäische Kommission stellt Zukunft der kartellrechtlichen Leitlinien für Seeverkehrsdienste zur Debatte
Besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich?
(14.05.12) - Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
Die Generaldirektion Wettbewerb hat ihre vorläufige Sicht zur weiteren Notwendigkeit der Leitlinien in einem Arbeitspapier der zuständigen Dienststellen dargelegt. Nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonferenzen im Jahr 2006 sollte mit den Leitlinien von 2008 der Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr erleichtert werden. Dieses Ziel, das dem allgemeinen Ansatz der Kommission entspricht, sektorspezifische kartellrechtliche Bestimmungen nach und nach auslaufen zu lassen, ist erreicht. Zudem überschneiden sich die Leitlinien mittlerweile mit allgemeinen kartellrechtlichen Leitlinien wie den Leitlinien zu Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt deshalb zu diesem Zeitpunkt die Auffassung, dass keine besonderen kartellrechtlichen Leitlinien für den Seeverkehr mehr erforderlich sind.
Die Kommission möchte die Meinung der Stakeholder hierzu hören und fordert alle Beteiligten mit berechtigtem Interesse auf, bis zum 27. Juli 2012 zu dem vorgenannten Arbeitspapier Stellung zu nehmen.
Hintergrund
Am 1. Juli 2008 erließ die Kommission die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen. In den Leitlinien, die am 26. September 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, ist ein Anwendungszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Sie gelten folglich nur noch bis September 2013.
(Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
-
Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
-
Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
-
Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
-
Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.