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Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des niederländischen Online-Einzelhändlers Flevo durch Ahold
Vorhaben wirft angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf


(15.05.12) - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Die Geschäftstätigkeiten von Flevo und Ahold überschneiden sich im Bereich des Online-Einzelhandels mit Büchern, Spielzeug, Spielen, Musik und Filmen in den Niederlanden. Flevo ist dort über seine Tochtergesellschaft bol.com und Ahold über sein Online-Forum albert.nl tätig.

Wie das Prüfverfahren der Kommission ergab, wirft das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen und des nach der Übernahme nur geringfügig höheren Marktanteils sowie aufgrund weiterhin ausreichender Konkurrenz auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.

Das Vorhaben wurde am 27. März 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Ahold ist die niederländische Muttergesellschaft einer internationalen Kette von Qualitätssupermärkten mit Filialen in Europa und den Vereinigten Staaten. In den Niederlanden ist Ahold über die Supermarktkette Albert Hein, die Drogeriemarktkette Etos, den Wein- und Spirituosenhandel Gall & Gall sowie über das Online-Forum albert.nl mit all diesen Marken präsent.

Flevo ist eine niederländische Holding, die über bol.com in den Niederlanden und Belgien im Online-Einzelhandel mit Büchern, E-Books, DVDs, Spielzeug, Musik, Spielen, Software, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und Computern tätig ist. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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