Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt
Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des niederländischen Online-Einzelhändlers Flevo durch Ahold
Vorhaben wirft angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf
(15.05.12) - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
Die Geschäftstätigkeiten von Flevo und Ahold überschneiden sich im Bereich des Online-Einzelhandels mit Büchern, Spielzeug, Spielen, Musik und Filmen in den Niederlanden. Flevo ist dort über seine Tochtergesellschaft bol.com und Ahold über sein Online-Forum albert.nl tätig.
Wie das Prüfverfahren der Kommission ergab, wirft das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen und des nach der Übernahme nur geringfügig höheren Marktanteils sowie aufgrund weiterhin ausreichender Konkurrenz auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.
Das Vorhaben wurde am 27. März 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Ahold ist die niederländische Muttergesellschaft einer internationalen Kette von Qualitätssupermärkten mit Filialen in Europa und den Vereinigten Staaten. In den Niederlanden ist Ahold über die Supermarktkette Albert Hein, die Drogeriemarktkette Etos, den Wein- und Spirituosenhandel Gall & Gall sowie über das Online-Forum albert.nl mit all diesen Marken präsent.
Flevo ist eine niederländische Holding, die über bol.com in den Niederlanden und Belgien im Online-Einzelhandel mit Büchern, E-Books, DVDs, Spielzeug, Musik, Spielen, Software, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und Computern tätig ist. (Europäische Kommission: ra)
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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