Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

"Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit eine Geißel"


Schwarzarbeit: EU-Kommission konsultiert Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter
Mithilfe der Konsultation wird die Europäische Kommission ihre politischen Ziele zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit wie im Beschäftigungspaket von April 2012 dargelegt leichter umsetzen können

(30.07.13) - Die Europäische Kommission begann mit der Konsultation der Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen über mögliche künftige EU-Maßnahmen zur Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit durch eine bessere Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Durchsetzungsbehörden (z. B. Arbeitsaufsichts-, Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden). Eine derartige Zusammenarbeit könnte unter anderem den Austausch bewährter Verfahren zu Präventions- und Abschreckungsmaßnahmen beinhalten, wie auch gemeinsame Grundsätze für die Arbeitsinspektionen, die Förderung von Mitarbeiteraustausch und gemeinsamen Schulungen sowie die Erleichterung gemeinsamer Kontrollmaßnahmen.

Dazu László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration: "Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist eine Geißel: Sie steigert das Risiko für die Arbeitskräfte, zu verarmen oder unter potenziell gefährlichen Bedingungen zu arbeiten. Sie unterminiert die Arbeitsplatzsicherheit sowie den Zugang zu Ruhestands- und Gesundheitsleistungen. Sie bringt die Regierungen um Einnahmen aus Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Regierungen, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften sollten auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verhindern und unattraktiv zu machen."

Mithilfe der Konsultation wird die Europäische Kommission ihre politischen Ziele zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit wie im Beschäftigungspaket von April 2012 dargelegt leichter umsetzen können. Das Paket bekräftigt, dass die Umwandlung von informeller Arbeit oder nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen könnte. Daher wird in dem Paket hervorgehoben, wie wichtig eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist, und gefordert, auf EU-Ebene ein Forum für Arbeitsaufsichts- und andere Durchsetzungsbehörden einzurichten, um gegen Schwarzarbeit vorzugehen.

Das Konsultationspapier enthält einen Überblick der wichtigsten Probleme, die sich aus nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit ergeben (u. a. Scheinselbständigkeit), eine Bewertung jüngerer Studien zu dieser Art Arbeit und legt die Ziele und möglichen Inhalte einer künftigen EU-Initiative zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit dar. Diese Initiative soll im zweiten Halbjahr 2013 angenommen werden.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben bis zum 20. September 2013 Zeit, Stellung zu nehmen und zu kommentieren.

Hintergrund
Auf europäischer Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als "jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind".

Die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist ein komplexes Phänomen, für das verschiedene Faktoren verantwortlich zeichnen, z. B. übermäßig hohe Steuern auf Arbeit und andere Arbeitskosten, allzu komplexe und teure Verwaltungsverfahren, wenig Vertrauen in die Regierung, fehlende Kontrollmechanismen, fehlende reguläre Arbeitsplätze auf dem Arbeitsmarkt und ein hoher Grad an sozialer Ausgrenzung und Armut. Würde der Schwarzarbeit effizienter begegnet, so könnten die Mitgliedstaaten leichter die Ziele der Strategie Europa 2020 umsetzen und so gewährleisten, dass 75 Prozent der 20- bis 64-Jährigen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Personen um mindestens 20 Millionen gesenkt wird.

Eine hohe Quote an nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit torpediert die politische Agenda der EU, die Verbesserungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsplatzqualität und der Haushaltskonsolidierung vorsieht. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit hat schwerwiegende Folgen für den Haushalt, da die Einnahmen aus Steuer- und Sozialversicherungsabgaben niedriger sind. Sie wirkt sich auch negativ auf Beschäftigung, Produktivität, Arbeitsnormen, Entwicklung von Kompetenzen und lebenslanges Lernen aus und bietet nur eine dürftige Grundlage für Renten- bzw. Pensionsansprüche und Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Für Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sind vor allem die Mitgliedstaaten zuständig. Da Schwarzarbeit sehr komplex und facettenreich ist, gibt es keine einfache Lösung zu ihrer Bekämpfung. Allerdings könnten Aktionen auf EU-Ebene zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und ein leichterer Austausch von bewährten Verfahren die wichtige Rolle, die diese Behörden bei der Prävention, Aufdeckung und Ahndung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit spielen, beträchtlich unterstützten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen