Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vermarktung: Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen


Kommission fordert Ungarn zur Umsetzung der Saatgutrichtlinie auf
Durch gesundes, hochwertiges Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut wird zu einem wettbewerbsfähigeren EU-Saatgutsektor beigetragen


(30.06.11) - Die Europäische Kommission hat Ungarn heute aufgefordert, nationale Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen, wie in der Richtlinie 2010/46/EU über die Vermarktung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten vorgeschrieben.

Die Vermarktung von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut spielt in der Landwirtschaft der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Die Erzeugung gesunder, hochwertiger Kulturen hängt weitgehend von dem beim Anbau verwendeten Material ab. Durch gesundes, hochwertiges Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut wird zu einem wettbewerbsfähigeren EU-Saatgutsektor beigetragen und werden die Möglichkeiten der Verbraucher erweitert, unter Erzeugnissen hoher Qualität auszuwählen.

Ungarn hat die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Die Kommission hatte vor einigen Monaten das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an Ungarn richtete.

Da Ungarn der Aufforderung der Kommission nach wie vor nicht nachkommt, wird eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" übermittelt, mit der förmlich zur Erfüllung der Vorschriften binnen zwei Monaten aufgefordert wird. Kommt Ungarn dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Weitere Angaben zum Vertragsverletzungsverfahren:
Weitere Informationen zu den Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Saatgut:
http://ec.europa.eu/food/plant/propagation/vegetables/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen