Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Koordinierte Regulierung der Telekom-Märkte


EU-Telekommunikationsvorschriften: Telekom-Regulierung muss sich auf hartnäckige strukturelle Wettbewerbsprobleme und auf die Förderung von Investitionen konzentrieren können
Digitale Agenda: Kommission leitet Konsultation zur Empfehlung über Telekommunikationsmärkte ein


(25.10.12) - Die Europäische Kommission leitet mit Blick auf eine Aktualisierung der bestehenden Liste der relevanten Vorleistungs- und Endkundenmärkte für Telekommunikation, auf die das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Telekommunikationsvorschriften angewandt wird, eine öffentliche Konsultation ein. Diese Märkte umfassen den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz auf Endkundenebene sowie den Breitbandzugang auf Vorleistungsebene. Die Liste der relevanten Märkte erleichtert den nationalen Regulierungsbehörden die koordinierte Regulierung ihrer Märkte. Bei der Überprüfung sollen wichtige Entwicklungen der Märkte und Technologien berücksichtigt werden, wie etwa internetgestützte Anwendungen und Dienste, die Konvergenz zwischen verschiedenen Arten von Netzen und Diensten und die Entwicklung ultraschneller Internet-Netze und -Dienste.

Anhand der Ergebnisse wird die Kommission die geltende Empfehlung zu relevanten Märkten überarbeiten, die zuletzt 2007 aktualisiert wurde. Interessenten können ihre Beiträge bis zum 8. Januar 2013 einreichen.

Neelie Kroes, für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte: "Wir müssen mit den technischen Entwicklungen in diesem Sektor Schritt halten, damit sich die Regulierung auf hartnäckige strukturelle Wettbewerbsprobleme und auf die Förderung von Investitionen konzentrieren kann."

Ziel der Befragung ist es, wichtige einschlägige Trends zu ermitteln und die Meinung der Interessenträger zur Überarbeitung der bestehenden Liste relevanter Märkte, zu ihrem Umfang und gegebenenfalls auch zu weiteren aufzunehmenden Märkten einzuholen, zu denen sowohl nationale regulierte Märkte als auch grenzübergreifende Märkte gehören.

Die Konsultation ist der erste Schritt in einem Überarbeitungsprozess. Auf der Grundlage der Ergebnisse und nach Konsultation des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Kommunikationsausschusses (eines aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden Beratungsgremiums) wird die Kommission anschließend eine geänderte Empfehlung aussprechen.

Hintergrund
Gemäß den EU-Telekommunikationsvorschriften gibt die Kommission eine Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten innerhalb des regulierten Sektors für elektronische Kommunikation heraus und überprüft diese regelmäßig. In der Empfehlung werden diejenigen Märkte genannt, die grundsätzlich für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen die nationalen Märkte regelmäßig überprüfen und die Kommission im Rahmen des so genannten "Verfahrens nach Artikel 7" darüber informieren. Dabei handelt es sich um einen Konsultations- und Berichterstattungsmechanismus, der die nationalen Regulierungsbehörden im Bereich der Telekommunikation dazu verpflichtet, die Kommission und die Regulierungsbehörden anderer EU-Länder vorab über Maßnahmen zu informieren, die sie zur Lösung von Marktproblemen zu treffen beabsichtigen. Seit 2003 hat die Kommission mehr als 1300 solcher Notifizierungen erhalten.

Die Empfehlung der Kommission zu den relevanten Märkten wird nun zum zweiten Mal überprüft. Die erste Empfehlung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde 2007 überarbeitet, um einen Endkundenmarkt und sechs Vorleistungsmärkte aufzunehmen: Zugang zum Telefonfestnetz, Verbindungsaufbau im Telefonfestnetz, Anrufzustellung in einzelnen Telefonfestnetzen, Vorleistungsmärkte für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss und für den Breitbandzugang, Abschlusssegmente von Mietleitungen auf der Vorleistungsebene sowie Sprachanrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen