Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Höhere Preise oder eine geringere Auswahl?


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme von Syngenta durch ChemChina ein
Die Produktportfolios von Syngenta und ChemChina (über Adama) überschneiden sich stark im Bereich der Pflanzenschutzmittel, u. a. Herbizide, Insektizide, Fungizide und Pflanzenwachstumsregulatoren



Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplante Übernahme von Syngenta durch ChemChina mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Die Kommission wird prüfen, ob das Vorhaben den Wettbewerb im Bereich der Pflanzenschutzmittel und der Bereitstellung bestimmter dafür benötigter Chemikalien einschränken könnte.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Das Vorhaben würde ein führendes Pflanzenschutzunternehmen mit einem der wichtigsten Generikaproduzenten zusammenbringen. Daher müssen wir sorgfältig prüfen, ob der geplante Zusammenschluss für die Landwirte höhere Preise oder eine geringere Auswahl bewirken würde."

Der geplante Zusammenschluss würde das Schweizer Unternehmen Syngenta, eines der wichtigsten weltweit tätigen Saatgut- und Pflanzenschutzunternehmen, und das chinesische Unternehmen ChemChina zusammenführen. Chemchina kontrolliert Adama, den größten Anbieter generischer Pflanzenschutzmittel in Europa. Das Vorhaben betrifft eine bereits vergleichsweise stark konzentrierte Branche.

Vorläufige Bedenken der Kommission
Die Produktportfolios von Syngenta und ChemChina (über Adama) überschneiden sich stark im Bereich der Pflanzenschutzmittel, u. a. Herbizide, Insektizide, Fungizide und Pflanzenwachstumsregulatoren, die beim Anbau einiger der wichtigsten in Europa wachsenden Feldfrüchte zum Einsatz kommen. Dazu zählen Getreide, Baumwolle, Mais, Obst und Gemüse, Raps, Soja, Zuckerrüben und Sonnenblumen.

Die anfängliche Untersuchung der Kommission ergab vorläufige Bedenken in Bezug auf eine Reihe dieser Märkte für Pflanzenschutzmittel und lässt folgende Schlussfolgerungen zu:

>> Die beteiligten Unternehmen haben auf vielen dieser Märkte vergleichsweise hohe gemeinsame Marktanteile, und zumindest einige der Produkte der beteiligten Unternehmen könnten mit denen des Zusammenschlusspartners in direktem Wettbewerb stehen.
>> Als Generikahersteller könnte Adama auf vielen dieser Märkte in engem Wettbewerb mit Syngenta stehen.
>> Für ein Unternehmen, dessen Schwerpunkt auf generischen Pflanzenschutzmitteln liegt, hat Adama eine breite Produktpalette, eine große geografische Abdeckung und einen guten Zugang zur nachgelagerten Vertriebskette.

Die Kommission hat daher vorläufige Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf diesen Märkten einschränken könnte, was sich wiederum auf Preise und Auswahl für die Landwirtwirte auswirken könnte.

Neben den Märkten für Pflanzenschutzmittel wird im Rahmen der eingehenden Prüfung auch untersucht werden, ob der Zusammenschluss die Belieferung mit Wirkstoffen durch Syngenta und ChemChina negativ beeinflussen könnte. Diese Wirkstoffe sind für andere Hersteller wichtige chemische Ausgangsstoffe zur Erzeugung von Pflanzenschutzmitteln.

Am 23. September wurde das Vorhaben bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission verfügt nun über 90 Arbeitstage, bis zum 15. März 2017, um einen Beschluss zu erlassen. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Angesichts der weltweiten Ausdehnung der Tätigkeiten von Syngenta und ChemChin arbeitet die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammen, vor allem mit der Federal Trade Commission in den USA und den Wettbewerbsbehörden Brasiliens und Kanadas.

Unternehmen und Produkte
Syngenta ist ein globales Agrochemie- und Saatgutunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Syngenta produziert und verkauft Pflanzenschutzmittel, Saatgut sowie Rasen- und Gartenprodukte. Es ist weltweit in Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung einer großen Bandbreite an Pflanzenschutzmitteln und Saatgut tätig.

ChemChina ist ein in chinesischem Staatseigentum stehendes diversifiziertes Unternehmen, das über seine Agrochemiesparte China National Agrochemical Corporation (CNAC) und seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Adama Agricultural Solutions (Adama) im Bereich Agrochemie tätig ist. CNAC produziert und verkauft Chemikalien vorwiegend außerhalb des EWR. Adama ist ein israelisches Unternehmen, das in erster Linie weltweit in Herstellung und Vertrieb von patentfreien Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln tätig ist. Es verkauft auch Wirkstoffe an andere Hersteller von Pflanzenschutzmitteln. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 24.11.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen